Er wollte sich mit einem eigenen Handwerksbetrieb etwas aufbauen - jetzt steht er vor dem Nichts. Seit Monaten ringt ein junger Steirer laut "Kleine Zeitung" mit dem AMS um finanzielle Unterstützung. Der Vorwurf: Sein Unternehmen bringe "zu viel" ein. Die Folge: kein Geld vom Staat, dafür Mietrückstand und Mahnungen.
Dabei hatte alles anders begonnen. Im Mai 2025 startete der Mann Vollzeit bei einer Leasingfirma, nebenbei arbeitete er an seiner Firmengründung. Nach sechs Monaten sollte er fix übernommen werden. Doch im Oktober 2025 kam die Wende: Weil eine nebenberufliche Selbstständigkeit nicht erwünscht sei, wurde das Dienstverhältnis beendet.
"Daraufhin habe ich mich dann gleich beim AMS gemeldet und meinen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt, gleichzeitig aber auch um die Aufnahme in das Unternehmergründungsprogramm (UGP) angesucht", schildert er gegenüber der Tageszeitung. "Auch deshalb, weil sich meine Tätigkeit noch in der Aufbauphase befand und keinen existenzsichernden Lebensunterhalt einbrachte."
Doch daraus wurde nichts. Die Teilnahme am Unternehmergründungsprogramm wurde ihm verwehrt. Begründung zunächst: "Ich sei bereits selbstständig. Als ich dann aber gesagt habe, dass ich das noch keine sechs Monate mache, hat man die Begründung geändert", wird der Steirer in der "Kleinen Zeitung" zitiert.
Auf Anfrage heißt es vom AMS gegenüber der Tageszeitung, man könne zu Einzelfällen nichts sagen. Grundsätzlich gelte: Es müsse sich um eine Neugründung handeln, die hauptberuflich ausgeübt werde und ein Einkommen ermögliche, das wirtschaftliches Überleben sichert. Wer als Gewerbetreibender unter die Kleinstunternehmerregelung fällt und sich von der Versicherungspflicht befreien lässt, gehöre nicht dazu. Auch Personen in Schuldenregulierungsverfahren oder bei reinen Betriebsübergaben innerhalb der Familie seien ausgeschlossen.
Auf den Steirer treffe das alles nicht zu, sagt er. Zwar habe er Verbindlichkeiten von 1.500 Euro, "diese zahle ich aber in Raten ordnungsgemäß monatlich zurück", heißt es in dem Bericht der "Kleinen Zeitung" weiter.
Im Dezember kam dann erstmals Geld vom AMS - 123,50 Euro. Arbeitslosigkeit liege bei Selbstständigen nur dann vor, wenn keine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung bestehe und Einkommen plus 11,1 Prozent des Umsatzes unter der Geringfügigkeitsgrenze bleiben, heißt es. Seit 1. Jänner 2026 sei eine geringfügige selbstständige Tätigkeit neben dem Leistungsbezug nur mehr in Ausnahmefällen erlaubt.
Das Problem: Von Juli bis Dezember 2025 nahm der Gründer insgesamt 3.309 Euro ein. Für das AMS zu viel. Weil bei geringfügiger Selbstständigkeit unregelmäßige Einkünfte üblich sind, wird das Jahreseinkommen durch zwölf geteilt und ein monatlicher Durchschnitt berechnet. "Bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenzen liegt Arbeitslosigkeit nicht vor und der Bezug bleibt eingestellt", zitiert die "Kleine Zeitung" die Begründung.
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Für den Steirer ist das ein Schlag ins Gesicht: "Was das AMS nicht mitberechnet: Bei den Einnahmen handelt es sich ja nicht um reines Einkommen, ein Großteil diente der Vorfinanzierung von Material und anderen Betriebskosten." Im Dezember habe es überhaupt keine Einnahmen gegeben.
Die Konsequenzen sind drastisch: Die Miete für November und Dezember konnte er nicht bezahlen, auch vom Stromanbieter kam bereits eine Mahnung. "Meine Partnerin und ich waren und sind stets berufstätig gewesen, das ist für uns selbstverständlich. Ich kann nicht verstehen, warum einem seitens des AMS solche Steine in den Weg gelegt werden", sagt er gegenüber der "Kleinen Zeitung".
Schon vor drei Jahren habe er sich über das Unternehmergründungsprogramm informiert. "Damals hat es geheißen, eine Teilnahme sei nicht möglich, weil es noch kein Unternehmen gibt. Jedes Mal werde ich vertröstet oder höre etwas anderes." Auf alle ihm übermittelten Stellen habe er sich beworben.
Inzwischen fühlt er sich im Stich gelassen. "So viele Leute ruhen sich auf ihrer Arbeitslosigkeit aus und wenn jemand sich etwas aufbauen will, ist es ein Hindernislauf", sagt er der Tageszeitung. "Ich will keine Sonderbehandlung, nur ein System, in dem zwischen Umsatz und Einkommen, betrieblicher Tätigkeit und privatem Unterhalt unterschieden wird, damit man eine Chance hat, zu überleben."