Schon bald am Handy

Änderungen bei e-Card – diese Funktionen sind geplant

Die e-Card soll nun digital aufgerüstet werden. e-Termin, e-Zuweisung und e-Verordnung sind unter anderem bis 2030 geplant. "Heute" hat die Details.
Lukas Leitner
23.01.2026, 09:02
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk

Was 2005 mit dem Ersatz des Papier-Krankenscheins begann, ist seither nicht mehr aus dem Gesundheitsbereich wegzudenken: Die e-Card gilt seit 20 Jahren als eines der erfolgreichsten Digitalisierungsprojekte Österreichs und soll nun noch weiter ausgebaut werden.

Denn anlässlich des 20-jährigen Jubiläums der grünen Karte haben der Dachverband der Sozialversicherungsträger (DVSV) und die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) vertraglich beschlossen, Digitalisierungsprojekte und Angebote des e-Card-Systems bis 2030 weiter zu fördern und auszubauen.

So werden Neuerungen bei der e-Zuweisung und die e-Verordnung als neues e-Card-Service ab 2026 umgesetzt. Außerdem soll noch im ersten Quartal 2026 die digitale e-Card am Smartphone eingeführt werden.

Weiters sind auch ein e-Terminservice und der Ausbau telemedizinischer Angebote geplant. Konkret wurden sieben Verbesserungen gefasst, die bis 2030 umgesetzt werden sollen. Hier die Details:

e-Zuweisung

Als eine Weiterentwicklung des bereits bestehenden e-Card-Services "eKOS" (elektronisches Kommunikationsservice) soll ab Oktober 2027 die sogenannte "e-Zuweisung" für Vertragsärzte und Wahlärzte, die die e-Card Services nutzen, verpflichtend.

Das konkrete Ziel ist es, Papierzuweisungen für die Untersuchungsbereiche CT, MRT, Nuklearmedizin, Humangenetik, Klinisch-psychologische Diagnostik, Röntgen und Sonografie sowie Knochendichtemessung durch digitale Zuweisungen komplett zu ersetzen.

Patienten sollen dann einen Antragscode per SMS bzw. E-Mail, mit dem sie ihre Zuweisung entweder über die MeineSV-App oder direkt bei den Instituten abfragen können.

Peter McDonald (links), stellvertretender Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger; Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer; Gesundheitsministerin Korinna Schumann und Claudia Neumayer-Stickler, Vorsitzende der Konferenz der Sozialversicherungsträger bei einer Pressekonferenz am Donnerstag.
Denise Auer

e-Verordnung

Ab 2027 sollen mit der sogenannten "e-Verordnung" Verschreibungen und Verordnungen via Formular abgelöst werden. Die e-Verordnung werde zudem die digitale Verordnung von Transportscheinen, Heilbehelfen und Hilfsmitteln möglich machen.

e-Terminservice

Geplant ist auch eine digitale Plattform, die Suchmöglichkeiten für Termine bei niedergelassenen Ärzten und Gruppenpraxen anbietet. Die Terminbuchung soll dann direkt beim jeweiligen Anbieter erfolgen, die Web-Plattform für die Terminabfrage soll von der Sozialversicherung, federführend der ÖGK, zur Verfügung gestellt werden. Ein Starttermin steht noch nicht fest.

Vorsorgeuntersuchung in ELGA

Bereits jetzt werden über die e-Card und ihre Services über 1 Million Befundblätter jährlich aus dem allgemeinen Vorsorgeuntersuchungsprogramm von Ärzten erfasst, die Verhaltens- und Gesundheitsdaten der untersuchten Personen beinhalten. Ab 2027 sollen diese Daten zusätzlich als Befund in ELGA gespeichert werden.

e-Kur- und Reha-Antrag

Zur Vereinfachung des bestehenden Antragsprozesses in Papierform wird der Antrag auf Rehabilitations-, Kur- bzw. Erholungsaufenthalt ab 2027 als Service im e-Card-System zur Verfügung gestellt. Ziel sei es, einheitliche, digitale Standards zu schaffen und Fehlzuweisungen mittels verpflichtender Eingabefelder und Ausschlusskriterien zu minimieren und die Qualität der medizinischen Zuweisung zu erhöhen.

Dialog zur Diagnosecodierung

Der Zeitraum zwischen 1.1.2026 und 30.6.2026 soll dazu genutzt werden, die ab 1.7.2026 geltende Verpflichtung zur Diagnosecodierung gesetzeskonform, gleichzeitig praxisnahe für die Ärzteschaft, und qualitativ hochwertig im Sinne der Versicherten umzusetzen.

"Zentraler Hebel für Entlastung"

"Digitalisierung im Gesundheitswesen ist ein zentraler Hebel für Entlastung, Qualität und Nachhaltigkeit sowie ein Instrument zur Steuerung. Richtig eingesetzt bedeutet sie weniger Bürokratie, klarere und schnellere Abläufe, bessere Abstimmung zwischen den Akteurinnen und Akteuren und mehr Zeit für das, worum es wirklich geht: die Versorgung der Menschen", hält Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) bei einer Pressekonferenz am Donnerstag fest.

"Digitalisierung darf aber niemals Selbstzweck sein. Sie muss messbaren Nutzen bringen und sich an der Realität der Praxis orientieren. Dass Sozialversicherung und Ärztekammer diese Vereinbarung gemeinsam tragen, ist alles andere als selbstverständlich. Umso stärker ist das Signal, das heute davon ausgeht. Es ist ein klares Bekenntnis zu Zusammenarbeit, Verlässlichkeit und langfristiger Planung – ein Bekenntnis für das öffentliche solidarische Gesundheitssystem! Diese Vereinbarung steht für Dialog und für einen verbindlichen Fahrplan bis 2030", führt die SPÖ-Politikerin weiter aus.

"Die e-Card ist der Schlüssel zu allen wichtigen Gesundheitsleistungen und zu ELGA. Sie ist mehr als eine Karte", betont Peter McDonald, Vorsitzender des Dachverbands der Sozialversicherungsträger. Die geplanten Maßnahmen sollen smarte und innovative Lösungen bringen – für Patientinnen, Patienten und die Ärzteschaft gleichermaßen.

Auch die Ärztekammer begrüßt die geplanten Neuerungen für die e-Card. "Digitale Projekte sollen die Servicequalität für die Versicherten verbessern und Prozesse in den Ordinationen und bei den Sozialversicherungen vereinfachen. Uns Ärztinnen und Ärzten ist es wichtig, dass wir einen Mehrwert daraus haben, unser Arbeitsalltag unterstützt wird und wir dadurch mehr Zeit für unsere Patientinnen und Patienten haben", hält Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer fest.

{title && {title} } LL, {title && {title} } Akt. 23.01.2026, 11:00, 23.01.2026, 09:02
Weitere Storys
Jetzt E-Paper lesen