Statt bislang rund 13,80 Euro werden für die E-Card nun 25 Euro fällig: Die Arbeiterkammer spricht von einer "nahezu Verdoppelung" und warnt davor, dass besonders Personen mit mehreren Arbeitgebern aufpassen sollten. Denn: Doppelbelastungen sind möglich – und müssen rückerstattet werden.
Grundsätzlich betrifft die Erhöhung nahezu alle Versicherten: Es gibt jedoch eine Reihe von Personengruppen, die weiterhin keine E-Card-Gebühr zahlen müssen.
Dazu gehören sozial besonders schutzbedürftige Personen, etwa mitversicherte Ehepartner und Kinder, Menschen in Karenz, geringfügig Beschäftigte, Präsenz- und Zivildiener sowie Asylwerber in der Grundversorgung. Auch all jene, die von der Rezeptgebühr befreit sind, zahlen automatisch keine E-Card-Gebühr – denn ein Antrag auf Befreiung gilt laut AK immer für beide Bereiche.
Pensionisten sind heuer auch davon ausgenommen, allerdings ändert sich das bald: Ab dem Serviceentgelt für das Jahr 2027 müssen auch sie die Gebühr entrichten. Eine Ausnahme bleibt lediglich für Mindestpensionisten bestehen, die weiterhin befreit bleiben.
Gefährdet, doppelt abgebucht zu werden, sind vor allem Personen, die mehrere Arbeitgeber haben: Hier kann es passieren, dass die E-Card-Gebühr versehentlich mehrfach eingehoben wird. Die Arbeiterkammer rät daher dringend, alle November-Lohnzettel gut aufzubewahren.
Sollte sich herausstellen, dass zu viel bezahlt wurde, können Betroffene eine Rückerstattung beantragen. Dafür müssen lediglich Kopien der relevanten Lohnzettel gemeinsam mit einem formlosen Schreiben an die Österreichische Gesundheitskasse (= ÖGK) geschickt werden. Die zu viel eingehobenen Kosten müssen dann rückerstattet werden: "Einmal zahlen genügt", betont die AK.
Die E-Card-Gebühr ist nicht die einzige Belastung, mit der Versicherte konfrontiert sind: Bereits im Sommer wurden wieder Selbstbehalte für Krankentransporte eingeführt. Fahrten ohne Sanitäter kosten nun 7,55 Euro, bei Fahrten mit Sanitätern fällt ein Betrag von 15,10 Euro an. Medizinisch notwendige Fahrten, wie zu einer Chemotherapie, bleiben davon ausgenommen. Gleichzeitig hob die Bundesregierung weitere Gebühren an, darunter jene für Reisepässe, Personalausweise, Führerscheine und Namensänderungen.
Die Rückseite der E-Card entspricht der Europäischen Krankenversicherungskarte und gilt bei Vertragspartnern in sämtlichen EU-Staaten sowie in Island, Norwegen, Liechtenstein, Nordmazedonien, im griechischen Teil Zyperns, in Großbritannien und der Schweiz.
In Bosnien-Herzegowina, Serbien und Montenegro benötigt man vor einer Behandlung einen sogenannten "Behandlungsschein", den man vor Ort beim zuständigen Sozialversicherungsträger erhält. Für die Türkei ist weiterhin ein bilateraler Auslandsbetreuungsschein notwendig, der vorab bei Arbeitgebern oder der ÖGK beantragt und anschließend vor Ort in einen Behandlungsschein umgetauscht werden muss.