Online-Bestellungen könnten für viele Kunden in Österreich bald teurer werden. Ab Oktober greift eine neue Paketsteuer, die pro Sendung zwei Euro plus Umsatzsteuer ausmacht – insgesamt also 2,40 Euro. Der Versandhändler Otto will die zusätzlichen Kosten zunächst selbst übernehmen, danach aber an die Kunden weitergeben.
Otto-Chef Harald Gutschi rechnet deshalb bereits mit Ärger bei den Kunden, berichten die "Salzburger Nachrichten". In den ersten beiden Wochen will das Unternehmen die neue Abgabe bei Bestellungen über Otto und Universal noch selbst tragen. Anschließend sollen die 2,40 Euro weiterverrechnet werden.
Bei rund zwei Millionen Bestellungen pro Jahr würde die Paketsteuer für Otto eine Belastung von 4,8 Millionen Euro bedeuten. Gutschi hält die Abgabe für ungerechtfertigt und kündigt deshalb rechtliche Schritte an.
Nicht nur Otto will gegen die neue Regelung vorgehen. Auch XXXLutz behält sich rechtliche Schritte vor. "Dass das Gesetz, das eigentlich die chinesischen Billigstanbieter treffen sollte, jetzt einen heimischen Möbelhändler trifft, ist ungerecht", sagt Lutz-Sprecher Thomas Saliger gegenüber den "Salzburger Nachrichten".
Auch europäische Onlineanbieter wie Zalando oder Shop Apotheke dürften gegen die Abgabe vorgehen.
Ursprünglich sollte die von der Regierung angekündigte Paketsteuer vor allem chinesische Billiganbieter bremsen. Gleichzeitig soll sie zur Finanzierung der bereits im Juli umgesetzten Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel beitragen.
Weil eine Beschränkung auf Anbieter aus Drittstaaten rechtlich schwierig erschien, fällt die Abgabe ab Oktober allerdings breiter aus. Sie betrifft jeden Onlinehändler, der in Österreich mehr als 100 Millionen Euro Onlineumsatz erzielt.
Pro Paket werden zwei Euro fällig. Mit Umsatzsteuer sind es 2,40 Euro. Damit trifft die Regelung Sendungen von Amazon, Zalando, Temu und Shein genauso wie Lieferungen von Ikea, XXXLutz, Refurbed oder Mediamarkt.
Auswirkungen hat das auch auf rund 4.000 kleinere österreichische Unternehmen, die ihre Waren über große Plattformen wie Amazon verkaufen.
Die Abgabe muss vom Verkäufer entrichtet werden. Dabei kann sie entweder pro Paket oder pro Bestellung abgeführt werden. Ob die Kosten anschließend an die Kunden weitergegeben werden, entscheidet der jeweilige Händler selbst.
Für kleinere Unternehmen sei es kaum möglich, die Gebühr selbst zu tragen, so Reinhard Sperr aus Oberhofen. Er erzielt fast die Hälfte seines Geschäfts mit Einstreu für Pferde und Nager über Amazon.
Gerade bei Bestellungen im Wert von lediglich 20 oder 30 Euro fallen zusätzliche 2,40 Euro deutlich ins Gewicht. Sperr befürchtet deshalb, dass Kunden künftig auf Bestellungen verzichten könnten. Hinzu komme zusätzlicher bürokratischer Aufwand.
Anders geht XXXLutz vor. Das Möbelunternehmen will die Paketsteuer vorerst nicht an seine Kunden weiterreichen. Hintergrund ist auch ein möglicher späterer Rechtsstreit. "Wenn wir das zuerst dem Kunden verrechnen, könnten wir es nicht von der Finanz zurückfordern, das wäre Bereicherung", erklärt Saliger.
Bei XXXLutz fallen zudem nur kleinere, "postversandfähige" Lieferungen unter die Regelung. Größere Einkäufe wie ein Bett werden über die eigene Logistik ausgeliefert und sind daher nicht betroffen. Auch Essenslieferungen und Click-&-Collect-Pakete fallen nicht unter die Abgabe.
Genau diese Abgrenzung stößt bei Otto-Chef Gutschi auf Kritik. Er bezeichnet sie als "völlig willkürliche" Unterscheidung und sieht darin einen weiteren Grund für ein rechtliches Vorgehen.
Der Weg dagegen könnte allerdings Jahre dauern. Zunächst muss die Steuer bezahlt werden. Erst gegen den anschließenden Zahlungsbescheid der Finanz kann vorgegangen werden. Nach zwei Instanzen innerhalb der Finanz wäre schließlich der Verfassungsgerichtshof am Zug.
Gutschi rechnet dafür mit mindestens zwei Jahren. Sollten auch europäische Händler wie Zalando oder Shop Apotheke Beschwerde einlegen, könnte zusätzlich der Europäische Gerichtshof mit der Regelung befasst werden. Das könnte weitere zwei Jahre dauern.
Sollte Otto am Ende Geld zurückbekommen, will das Unternehmen die Beträge auch seinen Kunden erstatten. "Auch wenn das bürokratischer Wahnsinn ist", räumt Gutschi ein.
Für Online-Kunden kommen derzeit gleich mehrere neue Abgaben zusammen. Zusätzlich zur österreichischen Paketsteuer ab Oktober soll ab November eine EU-weite Bearbeitungsgebühr für Pakete aus Drittstaaten hinzukommen. Diese dürfte bei rund zwei Euro liegen.
Bereits seit Juli gilt EU-weit zudem ein Pauschalzoll von drei Euro für kleine Pakete aus Drittstaaten.