Die Koffer sind gepackt, der Urlaub neigt sich dem Ende zu und beim letzten Blick durchs Hotelzimmer fällt vielen Gästen noch etwas auf: die kleinen Shampoofläschchen im Badezimmer, die kuscheligen Pantoffeln neben dem Bett oder der elegante Kugelschreiber auf dem Schreibtisch. Was davon darf eigentlich mit nach Hause – und was sollte besser im Zimmer bleiben?
Tatsächlich herrscht rund um Hotel-Souvenirs viel Verwirrung. Während manche Gäste selbst Handtücher als kostenlose Erinnerung betrachten, sind andere schon bei einer kleinen Seife unsicher. Dabei gibt es einige Dinge, die man tatsächlich legal einstecken darf.
Auch wenn manche Gegenstände verlockend wirken: Handtücher, Bademäntel, Kissen, Dekorationen, Gläser, Kaffeemaschinen oder gar Fernseher gehören selbstverständlich nicht ins Reisegepäck.
Viele Hotels führen mittlerweile genaue Inventarlisten. Fehlen Gegenstände nach dem Check-out, werden die Kosten häufig direkt von der hinterlegten Kreditkarte abgebucht oder nachträglich in Rechnung gestellt. Selbst vermeintlich kleine Dinge wie Kleiderbügel, Fernbedienungen oder Lampen gelten als Eigentum des Hotels.
Grundsätzlich gilt: Verbrauchsartikel und ausdrücklich bereitgestellte Give-aways dürfen meist mitgenommen werden. Alles, was zur Ausstattung des Zimmers gehört und auch dem nächsten Gast zur Verfügung stehen soll, bleibt hingegen vor Ort. Wer unsicher ist, fährt mit einer kurzen Nachfrage an der Rezeption am besten. Das erspart unangenehme Überraschungen nach dem Urlaub – und sorgt dafür, dass die Erinnerung an die Reise positiv bleibt.