Digitaler Beleg

Kassabon & Co – Das ändert sich beim Einkaufen 2026

Schluss mit der Flut an Papierbelegen, Kassenzettel werden heuer auf Wunsch digital. "Heute" zeigt, welche neuen Regeln im Handel 2026 kommen.
Angela Sellner
06.01.2026, 20:47
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Dutzende Kassenzettel irgendwo in der Geldbörse – aber wenn man einen bestimmten sucht, findet man ihn nicht. Ganz abgesehen von der Masse an Papier, die der Handel für Belege verbraucht, die sofort in den Müll wandern. Ein Beispiel: 80 Kilometer Papier ergeben allein die Kassabons, die ein Grazer Eissalon pro Jahr ausstellt.

Die Regierung nimmt im Rahmen des Kampfs gegen die Bürokratieflut in Österreich auch die Zettelwirtschaft beim Einkaufen ins Visier. Die schwarz-rot-pinke Koalition hat noch im Dezember das sogenannte "Registrierkassenpaket" auf den Weg gebracht.

"Mit dem Registrierkassenpaket schaffen wir mehr Praxisnähe, weniger Bürokratie und nutzen die Chancen der Digitalisierung", erklärt Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) gegenüber "Heute".

Sowohl für den Handel als einen unserer wichtigsten Wirtschaftszweige mit rund 720.000 Beschäftigten als auch für die Kunden treten mit dem Gesetzespaket im neuen Jahr Erleichterungen in Kraft.

Im Wesentlichen geht es um drei neue Regelungen. "Heute" hat die Details:

1. Kassabon wird digital

Die spürbarste Veränderung für alle kommt an der Kassa. Denn mit der Flut an Papierbelegen für jeden noch so kleinen Betrag ist heuer Schluss. Der Kassenzettel beziehungsweise die Rechnung werden digital, und zwar ohne Betragsgrenze – frühere Pläne wollten nur Rechnungen bis 35 Euro von der Druckpflicht ausnehmen.

VP-Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl erklärt Erleichterungen für Händler und Kunden durch neue Regelungen 2026.
Sabine Hertel
„Der digitale Beleg befreit Kunden sowie Betriebe von unnötiger Zettelwirtschaft, auf freiwilliger Basis.“
Barbara Eibinger-MiedlFinanzstaatssekretärin (ÖVP)

Ab 1. Oktober 2026 reicht es, wenn Händler einen digitalen Beleg zur Verfügung stellen. Die Belegerteilungspflicht ist erfüllt, wenn er digital angezeigt wird, etwa durch die Bereitstellung über einen QR-Code oder Downloadlink.

"Der digitale Beleg befreit Kundinnen und Kunden sowie Betriebe von unnötiger Zettelwirtschaft, und zwar auf freiwilliger Basis", betont, dass es sich um ein Entlastungs-Angebot, aber keine Zwangsbeglückung handelt. Denn die Einführung des digitalen Belegs ist optional, Betriebe müssen ihn nicht anbieten – und auch die Kunden behalten das Recht auf einen Papierbeleg.

2. Neue Regel für Marktstände

Die sogenannte "Kalte Hände"-Regelung definiert Ausnahmen von der Registrierkassenpflicht für kleine Betriebe, deren Umsätze im Freien generiert werden. Dazu zählen beispielsweise Marktstände, Buschenschank, Maroni- und Christbaumverkäufer. Diese Unternehmer müssen keine Registrierkasse verwenden, wenn sie unter einer bestimmten Jahresumsatzgrenze bleiben. Die Grenze wird nun von derzeit 30.000 Euro auf 45.000 Euro angehoben.

3. Nicht jedes Produkt einzeln

Die 15-Warengruppen-Regelung erlaubt es kleinen Betrieben, dass sie ihre Verkäufe nicht einzeln aufzeichnen müssen. Statt jedes Produkt auf der Rechnung zu erfassen, können sie maximal 15 Warengruppen verwenden (beispielsweise Getränke, Obst, Gemüse, etc.). Jede Einnahme wird der passenden Warengruppe zugeordnet.

Diese Regelung wird nun ins Dauerrecht übertragen. Sie erleichtert den Alltag für viele Unternehmer, die unterschiedliche Produkte anbieten, aber geringe Umsätze erzielen.

"Mit der Anhebung der Umsatzgrenze im Zuge der Kalte-Hände-Regelung und der Überführung der 15-Warengruppenregelung ins Dauerrecht schaffen wir weitere spürbare Entlastungen für Kleinbetriebe, reduzieren bürokratische Hürden und erhöhen die Rechts- und Planungssicherheit", so Staatssekretärin Eibinger-Miedl.

{title && {title} } sea, {title && {title} } Akt. 07.01.2026, 11:14, 06.01.2026, 20:47
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