Draußen wird es früher dunkel, morgens ist die Wohnung plötzlich unangenehm kühl – und irgendwann kommt der Moment, an dem die Heizung wieder aufgedreht wird. Spätestens dann beginnt auch der bange Blick auf die Energiekosten. Dabei kann ein unscheinbares Problem dafür sorgen, dass du buchstäblich zum Fenster hinausheizt. Um es zu entdecken, brauchst du nur ein Blatt Papier.
Ob deine Fenster dicht schließen, kannst du innerhalb weniger Sekunden testen. Öffne das Fenster und lege ein gewöhnliches Blatt Papier zwischen Rahmen und Fensterflügel. Danach schließt du das Fenster und versuchst, das Papier herauszuziehen.
Sitzt es fest und lässt sich nur mit deutlichem Widerstand bewegen, spricht das dafür, dass das Fenster an dieser Stelle gut schließt. Kannst du das Blatt dagegen beinahe widerstandslos herausziehen, solltest du genauer hinsehen: Hier könnte eine undichte Stelle sein. Wichtig: Probiere den Test nicht nur an einer Stelle. Wandere mit dem Papier einmal rund um das Fenster – oben, unten und an beiden Seiten.
Im Netz kursiert häufig der Tipp, Fenster einfach auf einen sogenannten "Wintermodus" umzustellen. Tatsächlich lässt sich bei manchen Beschlägen der Anpressdruck über verstellbare Schließzapfen verändern.
Das sollte allerdings nicht auf Verdacht passieren: Zu hoher Druck kann Dichtungen stärker belasten und ihren Verschleiß fördern. Außerdem sind Fensterbeschläge je nach Hersteller unterschiedlich aufgebaut. Wer nachjustieren möchte, sollte deshalb die Herstellerangaben beachten oder im Zweifel einen Fachbetrieb fragen.
Ist tatsächlich eine Dichtung beschädigt, muss deshalb nicht gleich das ganze Fenster getauscht werden. Spröde, rissige oder verhärtete Gummidichtungen können ersetzt werden. Bei dafür geeigneten Fenstern kommen auch passende Dichtungsprofile infrage – wahllos zusätzliches Dichtungsband einzukleben, kann dagegen die Funktion des Fensters beeinträchtigen.
Wer zur Miete wohnt, sollte größere Reparaturen nicht selbst vornehmen, sondern undichte beziehungsweise beschädigte Fenster der Hausverwaltung oder dem Vermieter melden.