Ab 17. November

Neue AMS-Regel – das ändert sich für ALLE Arbeitslosen

In Kürze startet das neue Online-System "meinAMS". Persönlich aufs Amt müssen Arbeitslose dann nur noch in zwei Fällen. Die Details.
André Wilding
11.11.2025, 21:53
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Beim Arbeitsmarktservice (AMS) beginnt am 17. November eine neue Ära: Das bisherige Online-System eAMS wird schrittweise durch "meinAMS" ersetzt. Bis 8. Dezember läuft die Umstellung – danach führt digital kein Weg mehr daran vorbei.

Das betrifft viele Menschen in Österreich! Im Jahr 2024 nutzten über 629.000 Personen das bisherige eAMS-Konto bei insgesamt mehr als 35,5 Millionen Zugriffen. Sie alle müssen sich bald mit dem neuen System anfreunden.

Was das konkret bedeutet, erklärt AMS-Sprecher Gregor Bitschnau. "Das bisherige System wurde vor mehr als 20 Jahren entwickelt, entsprach nicht mehr den Anforderungen und musste erneuert werden", stellt Bitschnau gegenüber "5 Minuten" klar. Ziel sei es, möglichst viele Amtswege in den Selbstbedienungsbereich – also online – zu verlegen.

Persönliche Vorsprache

Bitschnau weiter: "Mit MeinAMS ersparen wir unseren Kunden nicht nur unnötige Wege, sondern sorgen gleichzeitig dafür, dass unsere Berater mehr Zeit für die Gespräche und Beratungen mit ihren Kunden haben!"

Wer trotzdem lieber vor Ort seine Anträge stellen möchte, kann das auch künftig tun: "Anträge können auch weiterhin persönlich eingebracht werden", so der AMS-Sprecher gegenüber "5 Minuten". Die Geschäftsstellen bleiben zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Klar ist aber: Eine persönliche Vorsprache ist in Zukunft nur noch in zwei Fällen Pflicht! "Bei erstmaliger Antragstellung oder bei Antragstellung nach über zwei Jahren Pause", sagt Bitschnau.

Im Video: "Unglaubliche Tricks" – AMS-Berater packt jetzt aus

Online möglich ist ab Dezember fast alles: Anträge, Beihilfen, Terminvereinbarungen, Bewerbungen oder Nachrichten an Berater. Der AMS-Sprecher verspricht: "MeinAMS ist der schnellste, sicherste und verlässlichste Weg."

8. Dezember 2025

Ab 8. Dezember 2025 wird das eAMS-Konto schließlich vollständig durch MeinAMS ersetzt. Nutzer können dann nur noch die neue Plattform verwenden. Kunden des bisherigen eAMS-Kontos können aber weiterhin auf MeinAMS umsteigen, ohne sich neu registrieren zu müssen. Sämtliche Daten aus dem eAMS-Konto finden sich in MeinAMS wieder.

"Mit der Einführung von MeinAMS setzt das AMS ein klares Zeichen für eine moderne und serviceorientierte Verwaltung. Die Plattform erleichtert den Zugang zu Arbeitsmarktservices und ermöglicht mehr digitale Selbstbedienung. MeinAMS bietet unseren Kunden den Komfort, den sie aus der Welt des Internets gewohnt sind", fasst AMS-Chef Johannes Kopf die neuen Features zusammen.

Im Video: AMS-Chef Kopf im "Heute"-Talk

Die neue Plattform wurde nutzer_innenfreundlich gestaltet, um die Navigation und Antragstellung zu erleichtern. MeinAMS funktioniert auf Smartphones, Tablets und PCs.

Registrierung und Anmeldung bei MeinAMS

Personen, die sich erstmals registrieren möchten, haben zwei Möglichkeiten: Die sicherste und empfohlene Variante ist eine Registrierung über die ID Austria, die nur wenige Minuten in Anspruch nimmt. Eine Vollversion der ID Austria ist nicht erforderlich. Durch die ID Austria und eine Zwei-Faktor-Authentifizierung wird der Schutz persönlicher Daten verbessert.

Wer noch keine ID Austria besitzt, kann sich auch mit einer gültigen E-Mail-Adresse und einem selbstgewählten Passwort registrieren. Die Registrierung mit E-Mail-Adresse und Passwort kann mehrere Tage dauern, da ein RSA-Brief zur Bestätigung der Identität per Post versendet wird. Nicht mehr unterstützt werden die alten Anmeldemethoden über FinanzOnline oder Benutzername + Passwort.

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