Hilfe für Alleinerziehende

Neuer Bonus – wer jetzt wie viel Geld bekommt

Mit einem neuen Unterstützungsfonds will die Regierung Alleinerziehende entlasten. "Heute" weiß, wer darauf Anspruch hat und wie viel Geld es gibt.
Nicolas Kubrak
09.05.2026, 09:34
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Trotz des knallharten Sparpakets in Höhe von 5 Milliarden Euro, versprach die Regierung begleitende Offensiv- und Unterstützungsmaßnahmen. Als eine solche gilt der Unterstützungsfonds für Alleinerziehende, der mit insgesamt 35 Millionen Euro dotiert ist. In Kraft treten soll er am 1. Juli, wie Sozialministerin Korinna Schumann verriet.

Für besonders prekäre Lebenslagen

Der Fonds soll Alleinerziehenden und ihren Kindern in besonders prekären Lebenslagen helfen, in Härtefällen unterstützen und die finanzielle Eigenständigkeit stärken, verspricht die Regierung.

Einen Schwerpunkt will man auf jene Alleinerziehende legen, die von Partnergewalt betroffen sind. "Da der überwiegende Teil der Alleinerziehenden Frauen sind, trägt der Fonds auch zu ihrer finanziellen Unabhängigkeit bei und leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Zielsetzungen des Regierungsprogramms", betont das Sozialministerium.

Der Unterstützungsfonds richtet sich an drei Zielgruppen:

  • Alleinerziehende mit Kindern, die aufgrund der Leistungsunfähigkeit oder Nicht-Auffindbarkeit des Unterhaltsschuldners keinen Kindesunterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss erhalten
  • Alleinerziehende mit (Halb-)Waisen, die mangels Erfüllens der Wartezeit des verstorbenen Elternteils keinen Anspruch auf Hinterbliebenenleistung haben
  • Alleinerziehende, die Gewalt durch den Unterhaltsschuldner erfahren haben und sich dadurch in einer akuten Krisensituation befinden. Sie fordern deshalb oftmals keinen Unterhalt ein – aus Angst vor weiterer Eskalation.

Rund 3.000 € im Jahr

Betroffene erhalten monatlich pro Kind, für das kein Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss geleistet wird, 50 % des Halbwaisenrichtsatzes, 12 Mal pro Jahr ausbezahlt. Für 2026 liegt die Leistungshöhe bei 240 Euro. Für Alleinerziehende mit (Halb-)Waisen ohne Anspruch auf (Halb-)Waisenpension wird die Leistung analog zur Pensionshöhe 14 Mal ausbezahlt. Für Gewaltbetroffene in akuten Krisensituationen gibt es zudem eine Einmalzahlung – die sogenannte "Starthilfe" – zur Deckung von Mehrausgaben.

Wichtig: Um die Leistungen des Unterstützungsfonds in Anspruch zu nehmen, darf das monatliche Nettoeinkommen die Schwelle von 2.768 Euro nicht überschreiten. Auch über 18-Jährige in Ausbildung bekommen die Hilfe bis zum 20. Geburtstag. Für dauerhaft erwerbsunfähige Kinder mit Behinderung gilt sie über das 18. Lebensjahr hinaus.

Ministerium rechnet vor

Für eine bessere Übersicht hat das Sozialministerium konkrete Anwendungsbeispiele für den Unterstützungsfonds aufgestellt – "Heute" hat die Details.

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Beispiel 1
Eine alleinerziehende 48-jährige Frau betreut zwei schulpflichtige Kinder. Der unterhaltspflichtige Ex-Mann ist gerichtlich festgestellt schwer krank und kann daher keinen Unterhalt leisten. Damit entfällt auch der Anspruch auf einen Unterhaltsvorschuss. Bisher ging diese alleinerziehende Mutter leer aus. Nun erhält sie für jedes Kind monatlich 240 Euro aus dem Unterstützungsfonds (sofern sie die Einkommensgrenze nicht überschreitet).
2
Beispiel 2
Eine 28-jährige Mutter eines 6-jährigen Kindes kommt bei einem Verkehrsunfall tragisch ums Leben. Sie hatte noch nicht genügend Versicherungs-/Beitragsmonate erreicht, damit ihr Kind Anspruch auf eine Halbwaisenpension hat. Bisher bekam diese Familie nur eine Abfindung in Form einer Einmalzahlung. Nun kann der alleinerziehende Vater um eine Unterstützung aus dem Fonds ansuchen.
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Beispiel 3
Eine alleinerziehende Frau mit 3 Kindern flüchtet wegen massiver Gewaltausbrüche ihres Partners in ein Frauenhaus. Aus Furcht vor weiterer Eskalation macht sie ihm gegenüber keine Unterhaltsforderungen geltend. Der Fonds kann dabei unterstützen, die Gewaltbeziehung zu verlassen. Zur Unterstützung des Aufbaus einer neuen Existenz erhält sie zusätzlich zur monatlichen Leistung auch einmalig eine finanzielle Starthilfe, etwa für neue Tür- und Schlosseinrichtungen oder auch zur Beschaffung von neuen Dokumenten.

"Wenn Unterhaltszahlungen ausbleiben, darf daraus keine Notlage entstehen. Mit dem Unterstützungsfonds schließen wir Versorgungslücken und schützen Alleinerziehende sowie ihre Kinder vor einem Abrutschen in die Armut. Für Frauen, die von Partnergewalt betroffen und wirtschaftlich abhängig sind, trägt der Fonds zur finanziellen Unabhängigkeit bei und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Prävention von häuslicher Gewalt", so Sozialministerin Korinna Schumann.

{title && {title} } nico, {title && {title} } 09.05.2026, 09:34
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