Die Regierung bastelt an einer Reform der Sozialhilfe. Die Standpunkte zwischen SPÖ und ÖVP sind aber noch einigermaßen weit auseinander. Zuletzt hatte Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) zur Gegenfinanzierung eine Absenkung der steuerlichen Einkommensgrenze vorgeschlagen. Konkret soll der Spitzensteuersatz von 55 Prozent künftig bereits ab einem jährlichen Einkommen von 500.000 Euro greifen. Bisher lag diese Grenze bei einer Million Euro.
Am Mittwoch hat sich auch Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) in die Debatte eingeschaltet. Die von der SPÖ angestoßene Debatte über die Finanzierung einer neuen Sozialhilfe lasse viele Menschen in Österreich ratlos zurück. Denn eine teurere Sozialhilfe mit höheren Steuern gegenfinanzieren zu wollen, wäre eine direkte Einkommensumverteilung von denen, die arbeiten, zu jenen, die nicht arbeiten.
Darum richtet Stelzer einen klaren Appell an das Sozialministerium und Ministerin Schumann: "Niemand versteht, wie man überhaupt darüber diskutieren kann, mehr Geld in die Sozialhilfe zu stecken, während viele Menschen und Unternehmen in unserem Land den Gürtel enger schnallen und sparen müssen. Die neue Sozialhilfe soll ein Sprungbrett sein und keine Hängematte."
Daher solle die Sozialhilfe jenen zur Verfügung stehen, die Hilfe brauchen. "Das bedeutet nicht automatisch, dass sie höhere Kosten verursachen soll. Darum appelliere ich dringend, den Vorschlag höherer Steuern zurückzunehmen", so Stelzer.
Die Lösungen müsse man nicht lange suchen, sie lägen bereits auf dem Tisch. Und zwar in Oberösterreich. Dort gebe es bereits ein gut funktionierendes Sozialhilfesystem, das diejenigen stützt, die wirklich Hilfe brauchen und Konsequenzen für jene vorsieht, die auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung leben wollen, ohne selbst etwas zu leisten.
Als Untermauerung führt Stelzer mehrere Maßnahmen, die sein Bundesland bereits umgesetzt hat, die im Entwurf von Ministerin Schumann nicht vorgesehen sind. So gibt es in Oberösterreich etwa einen verpflichtenden Maßnahmenplan zur Rückkehr in den Arbeitsmarkt. Arbeitsfähige Sozialhilfe-Bezieher werden individuell unterstützt, um rasch in den Arbeitsmarkt zurückkehren zu können.
Bei Arbeitsverweigerung drohen scharfe Konsequenzen. So gibt es beim ersten Verstoß eine Kürzung der Sozialhilfe um 30 Prozent. Beim zweiten sind es 50 Prozent. In äußerster Konsequenz wird die Zahlung sogar vollständig gestoppt.
Der dritte Punkt: Weitere Sozialleistungen wie etwa die Wohnbeihilfe werden auf die Bezugshöhe der Sozialhilfe angerechnet und kommen nicht on top dazu. Zudem hat sich laut Stelzer die Kinderstaffel in seinem Bundesland bewährt. Jedes Kind sei zwar gleich viel wert, koste aber nicht gleich viel. Deshalb fordert der ÖVP-Grande, dass diese degressive oberösterreichische Staffel auch bundesweit gilt.
Ebenfalls auf Stelzers Forderungsliste: ein reduzierter Einstieg in die Sozialhilfe. Bis der Bezieher glaubhaft machen kann, dass er sich ernsthaft bemüht, seine Lage zu verbessern und Arbeit zu finden, reduziert sich die Sozialhilfe auf die Hälfte. Subsidiär Schutzberechtige bleiben in der Grundversorgung.
Die Rechnung geht für Oberösterreich offenbar aus. Während sich die Ausgaben für Mindestsicherung und Sozialhilfe österreichweit seit 2017 von rund 977 Millionen Euro auf mehr als 1,3 Milliarden erhöht haben, konnten sie in Stelzers Heimat von 47,4 auf 32,4 Millionen gesenkt werden.