Im Sommer 2023 erkrankten 27 Personen nach dem Verzehr eines Hühner-Kebab in Kärnten. Das verdorbene Fleisch kam aus Polen nach Österreich. Für einen 63-jährigen Mann endete der Besuch in einem Lokal in Nötsch tödlich. Er hatte dort einen Döner gegessen und starb später im Krankenhaus. Grund dafür war eine Salmonelleninfektion, die bei ihm zu Multiorganversagen führte.
Wie die "Kleine Zeitung" berichtet, zeigten die Ermittlungen, dass nicht allein das polnische Fleisch schuld war. Vielmehr herrschten im Kärntner Gastrobetrieb katastrophale hygienische Zustände. Eigentlich werden Salmonellen durch das Braten des Fleisches abgetötet - weil aber die Arbeitsfläche vor und nach dem Braten nur mit einem einzigen Putzfetzen "gereinigt" wurde, kamen die Keime beim Anrichten wieder aufs Essen. Die "Tatwaffe", also der Putzfetzen, wurde sichergestellt. Anfang 2024 waren die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt vorerst abgeschlossen.
Bis heute, mehr als drei Jahre nach dem Vorfall, gibt es noch immer kein rechtskräftiges Urteil - nicht einmal ein Prozesstag hat bisher stattgefunden. Weil der Fall großes öffentliches Interesse ausgelöst hat, war er berichtspflichtig. Die Staatsanwaltschaft (StA) Klagenfurt musste ihren Bericht zur Überprüfung an die Oberstaatsanwaltschaft Graz schicken. Diese forderte weitere Ermittlungen: Die Beschuldigten sollten nicht nur zu Verstößen gegen das Lebensmittelgesetz befragt werden, sondern auch zum Vorwurf der fahrlässigen Tötung Stellung nehmen, wie StA-Sprecher Markus Kitz im November 2024 erklärte.
Nachdem diese "Formalität", wie Kitz es nannte, erledigt war und die Oberstaatsanwaltschaft grünes Licht gab, brachte die StA Ende Dezember 2024 einen Strafantrag gegen die Betreiber des mittlerweile geschlossenen Lokals ein. Vorgeworfen wird dem Ehepaar fahrlässige Tötung sowie fahrlässige Gemeingefährdung in Verbindung mit Verstößen gegen das Lebensmittel-, Sicherheits- und Verbrauchergesetz. Es drohen bis zu zwei Jahre Haft.
Doch auch diesmal kam es zu keinem Prozess am Bezirksgericht. Die Richterin erklärte sich für nicht zuständig. Nach Einsicht in die Akten sah sie keinen Verstoß gegen das Lebensmittelgesetz, sondern den Verdacht auf grob fahrlässige Tötung nach dem Strafgesetzbuch § 81. Weil sie sich dafür nicht zuständig sah, wies die Richterin den Strafantrag zurück.
Der Fall musste also neu bewertet werden. Im Dezember 2025 stellte die Anklagebehörde erneut einen Strafantrag – diesmal aber am Landesgericht Klagenfurt. Den Betreibern wird fahrlässige Tötung sowie fahrlässige Gemeingefährdung vorgeworfen, in Verbindung mit dem Lebensmittel-, Sicherheits- und Verbrauchergesetz. Es drohen bis zu zwei Jahre Haft. Ein Strafantrag nach dem Strafgesetzbuch mit bis zu drei Jahren Haft wurde nicht eingebracht.
Der Strafantrag ist inzwischen rechtskräftig. Am kommenden Montag hätte der Fall endlich verhandelt werden sollen. Doch auch diesmal wird es nicht zum Prozess kommen, zumindest nicht nächste Woche. Am Mittwoch wurde die Verhandlung überraschend abberaumt. "Es gab bei den Beschuldigten einen Verteidigerwechsel, der neue Anwalt hatte um Zeit zur Einarbeitung gebeten", gab Gerichtssprecher Christian Liebhauser-Karl auf Anfrage der Kleinen Zeitung bekannt. Wann der Prozess tatsächlich stattfinden wird, ist derzeit offen.
Für die Hinterbliebenen heißt das: Sie müssen weiter auf die Antwort warten, wer für ihren schweren Verlust verantwortlich ist. Für das beschuldigte Ehepaar gilt weiterhin - seit über drei Jahren - die Unschuldsvermutung.