Niederösterreich
Fall Leonie: 16-Jähriger laut Gutachten 20 Jahre alt
Der verdächtige Afghane (16) im Fall Leonie ist laut Gutachten 19, eher 20 Jahre alt. Er will der Freund der Schülerin aus Tulln/Donau gewesen sein.
Paukenschlag im "Fall Leonie": Jener 16-jährige Afghane, der mit einem 22-Jährigen die 13-jährige Schülerin Ende Juni in die Donaustädter Wohnung gebracht hatte, ist laut Gutachten älter.
Fast 21 Jahre alt
Laut Expertise ist das Geburtsdatum Dezember 2004 nicht mit den Befunderhebungen vereinbar. Das absolute Mindestalter ist laut Gutachten 19 Jahre zum Untersuchungsdatum (14. Juli 2021, Anm.) und somit zum Tatzeitpunkt 18,95 Jahre. Als wahrscheinliches Alter wurde 20,6 Jahre und zum Tatzeitpunkt 20,55 Jahre festgestellt (siehe auch Bilderserie unten).
Verdächtiger war zum Tatzeitpunkt mindestens 18,95 Jahre alt - so das Altersgutachten.
Somit soll der Verdächtige zum Tatzeitpunkt volljährig gewesen sein. Sein Anwalt Mathias Burger auf Nachfrage dazu: "Ich habe meinen Mandanten besucht, auf mich macht er keinesfalls den Eindruck eines 18- bis 20-Jährigen. Er zeigte sich vom Tod von Leonie sehr betroffen, weinte sehr viel."
Wie berichtet war Leonie Ende Juni mit dem mutmaßlich 16-Jährigen und einem 22-Jährigen mitgegangen. In der Wohnung eines 18-Jährigen in Wien-Donaustadt soll das Mädchen unter Drogen gesetzt, missbraucht und getötet worden sein. Zwei der drei Afghanen ("16", 18) sind in U-Haft, der 22-Jährige ist flüchtig. Auch ein mutmaßlicher Dealer (23) ist in U-Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Umfangreiches Verfahren
Bei der sogenannten forensischen Altersdiagnostik (Anm.: ein sehr umfangreiches Verfahren) kommt es zu einer körperlichen Untersuchung, im dem durch Röntgen, Computertomographie oder MRT (Anm.: Magnetresonanztomographie) jene Körperregionen untersucht werden, die Aufschluss auf das Wachstum bzw. die körperliche Entwicklung der zu Untersuchenden geben. In diesem Fall war mit einer Altersfeststellung zu rechnen - mehr dazu hier.
Leonies Freund?
Der 16-Jährige wurde anfänglich von Anwalt Peter Philipp vertreten, jetzt vertritt ihn Mathias Burger. Der Afghane gab an, der Freund von Leonie gewesen zu sein, soll das Mädchen seit mehreren Wochen gekannt zu haben.
Übrigens: Vor Gericht ist am Papier der Unterschied zwischen 16 Jahren oder 20 Jahren nicht allzu groß: Die Höchststrafe bei Mord oder Vergewaltigung mit Todesfolge oder Missbrauch mit Todesfolge ist bis zu 15 Jahre Haft. Lebenslange Haft droht einem Verdächtigen erst ab 21 Jahren. Nur: In der Praxis wird ein 18-Jähriger schwerer bestraft (Anm.: Mindeststrafe) als etwa ein 17-Jähriger. Seit 2020 können bei besonders schweren Straftaten junge Erwachsene (18 bis 21 Jahre) sogar bis zu 20 Jahre Haft bekommen.
Hilfe für BetroffeneFrauenhelpline (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 222 555Männernotruf (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 246 247Rat auf Draht: 147Autonome Frauenhäuser: 01/ 544 08 20
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