Youssef A. begab sich laut "Kronen Zeitung" am 19. Jänner dieses Jahres mit heftigen Bauchschmerzen in die Notfallaufnahme des Kepler Universitätsklinikums in Linz. Obwohl seine Symptome alarmierend waren, erhielt der 18-Jährige die Diagnose "akute Gastritis".
Eine Behandlung bestand laut Ambulanzbericht lediglich aus Ernährungsumstellung und dem Medikament Pantoprazol, berichtet die Tageszeitung. Doch statt besser fühlte sich Youssef zusehends schlechter.
Drei Tage quälte er sich weiter, bis er schließlich Hilfe rief und ins hiesige Krankenhaus eingeliefert wurde. Dort lag bei ihm ein Blinddarmdurchbruch vor – eine sofortige Not-Operation war nötig.
"Mein Sohn ist sechs Wochen im Spital gelegen, hatte einen offenen Bauch und wurde alle zwei Tage operiert. Das war für uns alle die Hölle", berichtet seine Mutter Sara K. gegenüber der "Krone", während eine rund 30 Zentimeter lange Narbe das Familien-Trauma greifbar macht.
Wenige Wochen nach dem Vorfall stellte ein Gutachter im Auftrag der Ermittlungsbehörde das Vorgehen im KUK auf den Prüfstand und fand gravierende Mängel. Er schreibt: "Sämtliche Unterlagen enthalten keine Dokumentation darüber, dass der Bauch des Patienten überhaupt ärztlich untersucht wurde".
Und weiter: "Der Behandlungsfehler liegt in der nicht ordnungsgemäßen Anamneseerhebung und in der Fehlinterpretation oder Nichtbeachtung der Laborbefunde". Die vorliegende Dokumentation entspreche jedenfalls "nicht dem üblichen Standard einer Notfallambulanz", heißt es in der "Krone".
Die ursprüngliche Diagnose "Gastritis, für die es "weder klinisch noch laborchemisch eine Grundlage gab", sei schlicht "nicht nachvollziehbar". Und was sagt das KUK zu den schweren Vorwürfen?
"Die Beschwerde, die sowohl über die OÖ Patienten‑ und Pflegevertretung als auch am Rechtsweg eingebracht wurde, wird natürlich vom Kepler Universitätsklinikum sehr ernst genommen", heißt es seitens der Klinik für Notfallmedizin gegenüber der "Krone".
Ein Gespräch zur Klärung offener Fragen sei angeboten worden – weiterführende Auskünfte wurden mit dem Hinweis auf das laufende Verfahren abgelehnt.