Mittlerweile seit zehn Monaten ist Leonie aus Tulln an der Donau (NÖ) tot. Der 13-Jährigen wurden Drogen eingeflößt, danach sollen mehrere junge Männer das Mädchen sexuell missbraucht haben. Leonie wachte nie wieder auf. Ihren leblosen Körper fanden Passanten Stunden später an einem Baum in Wien-Donaustadt, wo er angelehnt worden war. Im Zuge der Kripo-Ermittlungen wurden zwei Afghanen binnen 48 Stunden festgenommen.
Ein 23-Jähriger wurde ebenfalls rasch festgenommen - alle drei Verdächtigen wanderten in U-Haft. Der vierte Verdächtige setzte sich als Flüchtling nach England ab, reiste via Boot nach Großbritannien. Zielfahnder konnten den 22-jährigen Boxer in London festnehmen. Seine Überstellung wurde zum Geduldsspiel, die Auslieferung nach Österreich erfolgte Anfang des Jahres. Ende März schließlich seine Kripo-Einvernahme – mehr dazu hier.
Doch nur drei Männer werden sich im Frühsommer/Sommer 2022 vor Gericht verantworten müssen. Denn: Die U-Haft gegen den 23-Jährigen war nicht verlängert worden. Der Afghane sitzt bereits in Strafhaft und soll bereits in einigen Monaten - im Jänner 2023 - entlassen werden. Der 23-Jährige dürfte als Dealer fungiert und mit den sexuellen Übergriffen nichts zu tun haben. Die Staatsanwaltschaft Wien hat keine weiteren U-Haft-Anträge gestellt, eine Sprecherin des Wiener Landesgerichts bestätigt: "Der Älteste ist bis Jänner 2023 in Strafhaft."
Die restlichen drei Beschuldigten winden sich, schieben sich die Schuld gegenseitig in die Schuhe. Laut den Anwälten Astrid Wagner und Mathias Burger, die den ursprünglich für 16 Jahre gehaltenen Afghanen vertreten, behaupten: "Unser Mandant ist selbst Opfer, wurde unter Drogen gesetzt." Dass das Alter des 16-Jährigen auf zumindest 18 nach oben korrigiert worden war, bekämpfte die Advokatin vehement. Nur kein Gutachter - behördlich oder privat, im In- oder Ausland - wollte das Gutachten machen - mehr dazu hier.
Laut den Ausführungen des zumindest 18-Jährigen Ali H. (ist junger Erwachsener vor Gericht, egal ob 18, 19 oder 20) will er der "Freund" von Leonie gewesen sein, mit ihr oft Haschisch konsumiert oder Whisky getrunken haben. "Eine Schutzbehauptung. Das Opfer im Nachhinein mit solchen Anschuldigungen zu bewerfen, ist einfach nur schäbig und auch für die Familie sehr schlimm", so Opferanwalt Florian Höllwarth dazu.
Denn laut Ali H. sollen sich nur der Wohnungsbesitzer (jetzt 19) und der 22-Jährige am Mädchen vergangen haben. Doch die DNA-Gutachten belasten alle drei Verdächtige. Auf 38 Seiten werden zwei Verdächtige massiv belastet, ein Verdächtiger "nur" belastet - mehr dazu hier.
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Vor Gericht soll der Fall ab Juni kommen - die exakte Anklage ist noch nicht klar: Vergewaltigung mit Todesfolge, Mord, unterlassene Hilfeleistung? Fest steht: Den beiden jungen Erwachsenen droht jeweils maximal bis zu 20 Jahre Haft, dem Volljährigen theoretisch sogar eine lebenslange Freiheitsstrafe. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.