Strompreise, Shrinkflation

Zwei Monate später – Regierung wärmt "Konserven" auf

Über 75 Tage nach der großen Ankündigung setzt die Regierung ihre "Konserven-Maßnahmen" endlich um. Reformen in Gesundheit & Co. bleiben aus.
Heute Politik
18.11.2025, 11:42
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Die Regierung wärmt alte "Konserven" auf. Über zwei Monate ist es her, dass ÖVP, SPÖ und NEOS im Rahmen einer Regierungsklausur ihren Plan für den Aufschwung Österreichs präsentiert haben.

Die Eckpunkte damals: Ein Strommarktgesetz, die Bekämpfung des "Österreich-Aufschlags", mehr Preistransparenz sowie die Kennzeichnungspflicht von versteckten Preiserhöhungen im Kampf gegen die "Shrinkflation".

"Konserven" im Ministerrat

Am Dienstag – rund 75 Tage später – hat sich die Regierung im Ministerrat auf ein Maßnahmenpaket geeinigt, das zum einen Strom billiger und Lebensmittelpreise transparenter machen soll.

Wie "Heute" bereits vorab berichtete, kommt u.a. eine neue Strompreisbremse. Das sogenannte Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) ermöglicht in Krisenzeiten Eingriffe in die Strompreise. Der Deckel liegt bei zehn Cent pro Kilowattstunde.

Neben dem Billigstromgesetz vermarktet die Regierung zudem das "Shrinkflation"-Gesetz. Mit "Shrinkflation" ist das schleichende Schrumpfen von Verpackungsinhalten bei gleichbleibendem Preis gemeint. Geplant ist, dass Händler die "Shrinkflation" genau kennzeichnen – sonst drohen Strafen von bis zu 15.000 Euro.

Das Maßnahmenpaket der Regierung im Detail:

  • 1. Billig-Strom-Gesetz: Dieses Gesetz senkt die Strompreise durch Netzkostenbremsen, Preis-Runter-Garantie und einen neuen Sozialtarif. Gleichzeitig startet es einen Paradigmenwechsel: Netz-entlastendes Verhalten wird erstmals belohnt, um Versorgungssicherheit zu erhöhen.
  • 2. Änderung des Preisgesetzes: Die Bundesregierung kann im Krisenfall – nach Empfehlung der E-Control und klaren Regeln – Preise für Strom und Gas für maximal sechs Monate festlegen. Damit werden Haushalte und Betriebe vor explosiven Preissprüngen geschützt.
  • 3. Krisenfolgenabmilderungs-Gesetz (inkl. E-Control-Bestimmungen): Es verhindert, dass marktbeherrschende Energieversorger überhöhte, nicht gerechtfertigte Preise verlangen, und stellt faire Marktbedingungen sicher. Die bisher befristeten Regelungen werden bis 31.12.2031 verlängert, damit auch künftig Preismissbrauch verhindert wird.
  • 4. Anti-Mogelpackungs-Gesetz: Dieses Gesetz verpflichtet große Händlerinnen und Händler, verkleinerte Packungsinhalte klar sichtbar 60 Tage lang auszuweisen. Damit wird Preis­transparenz geschaffen und Täuschung durch versteckte Preiserhöhungen verhindert.
  • 5. Preisauszeichnungsgesetz: Künftig müssen Grund- und Verkaufspreise deutlich größer und einheitlich dargestellt werden, damit Konsumentinnen und Konsumenten Produkte leichter vergleichen können. Zudem werden Bezugsgrößen vereinheitlicht, um Verwirrung zu reduzieren und Wettbewerb zu stärken.

Warten bei Kopftuch, Gesundheit, Sozialhilfe

Weiterhin auf der langen Bank landen hingegen andere brennende Reformen: Beim Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 herrscht seit Wochen Uneinigkeit – obwohl das Gesetz eigentlich schon in drei Monaten in Kraft treten soll. Auch im schwer angeschlagenen Gesundheitssystem bleiben dringend erwartete und geforderte Reformen aus.

Und ausgerechnet das Mega-Projekt der Regierung – die Sozialhilfereform, die ohnehin erst 2027 in Kraft treten soll – sorgt jetzt schon für große Spannungen. Wir erinnern uns: Der eigentlich für September geplante Startschuss wurde nach internen Streitigkeiten rund um eine "Heute"-Vorausmeldung kurzerhand gekippt.

Ob die Regierung beim Rest ihrer Reformagenda ebenfalls Tempo machen kann, bleibt vorerst offen – die nächsten Wochen werden zeigen, ob weitere Ankündigungen wieder zu Konserven werden.

{title && {title} } pol, {title && {title} } Akt. 18.11.2025, 12:10, 18.11.2025, 11:42
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