Promillefreie Zonen

Alkoholverbot am Bahnhof – hier ist das Bier schon tabu

Für das Feierabendbier könnte auf immer mehr Bahnsteigen bald Endstation sein. Die ÖBB nehmen jetzt weitere Bahnhöfe unter die Lupe.
03.11.2026, 07:54
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Noch schnell ein Feierabendbier, bevor der Zug einfährt? Was für manche Reisende ganz selbstverständlich dazugehört, ist auf immer mehr österreichischen Bahnhöfen bereits tabu. Und schon bald könnten weitere dazukommen. Denn während Deutschland beim Alkohol auf Bahnhöfen auf ein flächendeckendes Verbot setzt, wird auch hierzulande über strengere Regeln diskutiert.

An diesen 9 Bahnhöfen ist Alkohol bereits tabu

Wer mit einem offenen Bier auf den Bahnsteig spaziert, könnte an einigen österreichischen Bahnhöfen eine unangenehme Überraschung erleben.

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Derzeit gilt an neun Standorten ein Alkoholkonsumverbot:

  • Wien: Westbahnhof, Praterstern und Floridsdorf
  • Niederösterreich: Hauptbahnhof Wiener Neustadt
  • Salzburg: Hauptbahnhof Salzburg
  • Kärnten: Hauptbahnhof Klagenfurt
  • Tirol: Hauptbahnhof Innsbruck
  • Vorarlberg: Feldkirch und Dornbirn

Ab März 2027 soll auf Wunsch der Stadt auch der Linzer Hauptbahnhof dazukommen.

Auch diese Bahnhöfe stehen auf dem Prüfstand

Doch dabei könnte es nicht bleiben. Die ÖBB untersuchen derzeit, ob an 16 weiteren stark frequentierten Bahnhöfen ein Alkoholverbot sinnvoll wäre. Allein in Wien betrifft das zehn Stationen: Hauptbahnhof, Heiligenstadt, Hütteldorf, Matzleinsdorfer Platz, Meidling, Wien Mitte, Liesing, Rennweg, Handelskai und Traisengasse.

Auch die Hauptbahnhöfe Graz, St. Pölten und Wels sowie die Bahnhöfe Mödling, Baden und Flughafen Wien werden geprüft. Gemeinsam ist ihnen eine tägliche Fahrgastfrequenz von mindestens 20.000 Menschen.

Darf man jetzt gar kein Bier mehr kaufen?

Die Regelung betrifft das Trinken von Alkohol auf öffentlich zugänglichen Bahnhofsflächen, etwa in Hallen oder auf Bahnsteigen. In Geschäften darf Alkohol weiterhin verkauft werden, auch der Konsum in Lokalen am Bahnhof bleibt erlaubt. Beschlossen werden die Verbote grundsätzlich von den ÖBB über die jeweilige Hausordnung. Gemeinden können zusätzliche Verbotszonen rund um Bahnhöfe festlegen.

Kontrolliert wird vor allem durch Sicherheitspersonal: Je nach Regelung drohen Hausverbote oder Geldstrafen. Rund um den Wiener Westbahnhof beginnen die Strafen beispielsweise bei 50 Euro.

red, 03.11.2026, 07:54
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