Bundeskanzler Christian Stocker hat am Donnerstag den Generalsekretär des Europarats, Alain Berset, zu einem Arbeitsgespräch in Wien empfangen. Im Mittelpunkt standen die Herausforderungen der Migration in Europa sowie die Frage, wie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) angesichts aktueller migrationspolitischer Entwicklungen ausgelegt werden soll.
Bundeskanzler Stocker begrüßte, dass der Europarat die von ihm gemeinsam mit mehreren europäischen Regierungschefs – darunter Italiens Giorgia Meloni und Dänemarks Mette Frederiksen – angestoßene Debatte über die Auslegung der EMRK aufgegriffen hat.
"Die im Mai von allen 46 Mitgliedstaaten einstimmig beschlossene Chişinău-Erklärung zeigt, dass unsere Initiative in Europa etwas bewegt hat. Wir müssen bestehende rechtliche Rahmenbedingungen an die Herausforderungen unserer Zeit anpassen. Straffällige Fremde, die schwere Verbrechen begangen haben und eine Gefahr für die Bevölkerung darstellen, müssen konsequent abgeschoben werden", sagte Stocker.
Es sei inakzeptabel, wenn Abschiebungen verhindert und dadurch jene geschützt würden, die den Schutz durch Österreich missbraucht haben. "Die bestehenden Regeln müssen so ausgelegt werden, dass sie die Sicherheit unserer Bevölkerung gewährleisten und das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat stärken. Dazu gehören auch Asylverfahren und Rückkehrzentren in Drittstaaten", erneuerte der Bundeskanzler die Forderung Österreichs.
Im Gespräch mit Alain Berset unterstrich Stocker zudem die Notwendigkeit, die legitimen Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger in Europa ernst zu nehmen und konkrete Lösungen zu entwickeln, die sowohl den rechtsstaatlichen Prinzipien als auch den sicherheitspolitischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht werden.
Im Vorfeld des nächsten Europäischen Rates treffen sich am kommenden Donnerstag in Brüssel erneut die sogenannten "Likeminded Staaten" und beraten zum Thema Migration. Der Gruppe gehören mittlerweile rund zwei Drittel der EU-Mitgliedstaaten an. Auf der Tagesordnung der Beratungen steht dabei die Umsetzung der Chişinău-Erklärung und konkrete Schritte für eine wirksame europäische Migrationspolitik.