Koalition uneins

"Nicht mit uns" – neuer Konflikt um SPÖ-Wahlärzte-Plan

Die SPÖ will Wahlärzte verpflichten, Kassenpatienten zu nehmen. Neos und Ärztekammer sind dagegen. "Heute" fragte einen Rechtsexperten zum Thema.
Angela Sellner
12.01.2026, 19:26
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Um den SPÖ-Vorstoß, zur Bekämpfung von Versorgungsengpässen und langen Wartezeiten auf Arzttermine Wahlärzte zu verpflichten, einen Teil ihrer Kapazitäten für Kassenpatienten zum Kassentarif zur Verfügung zu stellen, gehen die Wogen hoch. Laut einem am Sonntag bekannt gewordenen Positionspapier des Gesundheitsministeriums ist an ein Ausmaß von 10 bis 15 Prozent gedacht – "Heute" hat berichtet.

Neos sagen Nein

Die Roten dürften da aber die Rechnung ohne den Koalitionspartner Neos gemacht haben. Die Pinken stellen sich klar gegen den Vorschlag: "Es kann nicht sein, dass wir einem freien Beruf vorschreiben, zu welchen Tarifen er Patienten behandeln muss. Das wird es mit uns nicht geben", erklärte Neos-Gesundheitssprecher Christoph Pramhofer im Ö1-Mittagsjournal.

Steht im Regierungsprogramm

Da zeichnet sich also ein handfester Konflikt ab. Obwohl der Vorschlag eigentlich im Regierungsprogramm festgeschrieben ist. Dort ist auf Seite 111 von einem "fairen Beitrag der Wahlärztinnen und Wahlärzte für das öffentliche Gesundheitssystem" die Rede und einer "Verpflichtung, im Notfall in einem gewissen Ausmaß Patientinnen und Patienten zu Kassenkonditionen zu behandeln".

Konkretisiert hat die SPÖ jetzt lediglich das Ausmaß (10 bis 15 Prozent).

Ärztekammer läuft Sturm

Die ÖVP pocht darauf, dass bei einer entsprechenden Regelung Einvernehmen mit den Ärzten hergestellt werden müsse. Die Standesvertretung ist allerdings strikt dagegen. Ärztekammer-Chef Johannes Steinhart erklärt gegenüber "Heute": "Wir halten den Vorschlag einer verpflichtenden Behandlung von Kassenpatienten durch Wahlärzte schon deshalb nicht für hilfreich, weil er das Grundproblem in der kassenärztlichen Versorgung nicht löst."

Der Ansatz müsse vielmehr sein, "den kassenärztlichen Bereich wieder so attraktiv zu machen, dass Ärztinnen und Ärzte gerne darin arbeiten und die Gesundheitskasse ihrem Auftrag der Versorgung der Bevölkerung mit genügend Kassenärzten nachkommen kann", so Steinhart.

Ärztekammer-Präsident Johannes Steinhart plädiert dafür, den Kassenbereich für Ärzte wieder attraktiver zu machen.
Sabine Hertel
„Den Wahlarztbereich unattraktiver zu machen, schwächt völlig unnötigerweise die Gesundheitsversorgung.“
Johannes SteinhartPräsident der Österreichischen Ärztekammer

Der Wahlarztbereich sei "einer der am besten funktionierenden Versorgungsbereiche in Österreich", führt der oberste Ärztevertreter aus: "Ihn unattraktiver zu machen, schwächt völlig unnötigerweise die Gesundheitsversorgung."

Steinhart weist darauf hin, dass sich Österreich schon jetzt in einem internationalen Wettbewerb um ärztlichen Nachwuchs befinde: "Zwangsmaßnahmen könnten Österreich einen fatalen Standortnachteil bescheren."

Wie Pflichtverteidiger?

Hinsichtlich der Frage, ob eine Verpflichtung von Wahlärzten, in gewissem Ausmaß zum Kassentarif zu arbeiten, rechtlich überhaupt umsetzbar sei, sieht Medizinrechtsexperte Karl Stöger vom Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Uni Wien im Gespräch mit "Heute" durchaus Möglichkeiten. Er verweist auf Parallelen bei Rechtsanwälten, die im Rahmen von Verfahrenshilfe auch zu unentgeltlichem Rechtsbeistand verpflichtet werden können.

„Rechtlich machbar, aber es müssten zunächst alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sein.“
Karl StögerMedizinrechtsexperte, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht Uni Wien

"Letztes Mittel"

Ja, es handele sich um einen Eingriff in die Grundrechte von Wahlärzten – was unter gewissen Voraussetzungen aber machbar sei, freilich nur als "letztes Mittel". "Es müssten zunächst alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sein, etwa der Ausbau von Primärversorgungszentren und die Besetzung aller Kassenstellen", erklärt Stöger.

Bestünden dann immer noch nachweislich Versorgungsengpässe, sei eine Verpflichtung von Wahlärzten denkbar. "10 bis 15 % der Kapazitäten kommen mir aber hoch vor", sagt Stöger. Klar sein müsse jedenfalls, dass das System der Patientenzuweisung dann auch funktioniere. "Und die Abgeltung für die Wahlärzte müsse zumindest kostendeckend sein."

Fix ist: Um die Wahlärzte und das Thema Zwei-Klassen-Medizin dürfte es vorerst auf Koalitionsebene noch heftige Diskussionen geben.

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