Am 10. Juni 2025 wurden am BORG Dreierschützengasse in Graz bei einem School-Shooting neun Schüler und eine Lehrerin getötet und weitere elf Menschen verletzt. Der 21-jährige Täter und ehemalige Schüler des BORG hatte die Waffen legal erworben. Im Anschluss an die Tat erschoss er sich am Tatort selbst.
Nach dieser Amoktat war es für Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) nicht möglich, zur Tagesordnung überzugehen. Die Folge: Die Regierung beschloss eine Verschärfung des Waffengesetzes.
Die ersten Verschärfungen treten mit Freitag in Kraft. Konkret geht es um zwei Maßnahmen:
Verbesserter Behördenaustausch: Ab sofort können die Waffenbehörden bei Antrag eines waffenrechtlichen Dokuments Gutachten der Stellungskommission des Bundesheeres (Stellungsergebnis) anfordern. Im Falle einer Untauglichkeit vor der Stellungskommission, die aufgrund einer psychologischen Auffälligkeit zustande kam, kann es seitens der Waffenbehörden zu einer Verwehrung eines waffenrechtlichen Dokuments, also einer Waffensitzkarte oder eines Waffenpasses, kommen.
Verlängerte Abkühlphase nach Waffenkauf: Die Frist vom Kauf bis zum Erhalt der Erstwaffe wird von drei Tagen auf vier Wochen verlängert. Diese verlängerte sogenannte "Abkühlphase" führt dazu, dass Menschen in einem möglicherweise emotionalen Zustand Waffen nicht reflexartig erwerben können.
Künftig soll etwa die waffenrechtliche Verlässlichkeit strenger geprüft werden. Dazu soll die Qualität des klinisch-psychologischen Gutachtens erhöht werden. Ebenfalls ab Mitte 2026 wird es ein verpflichtendes Explorationsgespräch und neue Testverfahren geben.
Für all jene, die innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal negativ beurteilt wurden, wird eine Zehn-Jahres-Sperrfrist eingeführt. Das Mindestalter für den Erwerb von Schusswaffen der Kategorie A und B wird von 21 auf 25 Jahre erhöht, bei C von 18 auf 25. Ausnahmen gibt es bei der Berufsausübung.
Für waffenrechtliche Bewilligungen wird es eine Probephase von fünf Jahren bei der Erstausstellung geben. Im Umkreis von Schulen und Kindergärten sind erweiterte Kontrollbefugnisse für die Polizei geplant. Für den privaten Waffenverkauf wird es strengere Regeln geben. Sie dürfen dann nur mehr bei Waffenhändlern verkauft werden.
"Die ersten Änderungen beim verbesserten Waffengesetz, nämlich ordentlicher Informationsaustausch zwischen den Behörden und die Verlängerung der sogenannten Abkühlphase, gelten ab sofort", sagt Innenminister Karner. "Weitere notwendige Verschärfungen, ohne praktische Auswirkungen auf gut ausgebildete und streng geprüfte Jäger und Schützen, kommen bis Mitte nächsten Jahres."
Warum diese Zweiteilung des Inkrafttretens? Das Zentrale Waffenregister muss umprogrammiert werden, damit die neuen gesetzlichen Anforderungen berücksichtigt werden können.