Es ist 22.05 Uhr. Über dir läuft die Waschmaschine im Schleudergang, nebenan dröhnt Musik durch die Wand – und irgendwo fällt der Satz: "Ab zehn muss sowieso Ruhe sein!" Doch stimmt das überhaupt? "Heute" hat bei Mietrechtsexpertin und Juristin Nina Schönwiese der Mietervereinigung Österreichs nachgefragt, wann Lärm tatsächlich zum Problem wird – und was in den eigenen vier Wänden auch spätabends noch erlaubt ist.
"22:00 bis 6:00 Uhr ist in Wien die gesetzlich definierte Nachtzeit, aber nicht automatisch eine allgemeine gesetzliche 'absolute Nachtruhe' für jeden Mieter“, stellt Schönwiese klar. Entscheidend ist vielmehr, ob jemand "ungebührlicherweise störenden Lärm" verursacht. Genau das verbietet das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz. Wann diese Grenze überschritten ist, hängt vom Einzelfall ab: "Dabei spielen unter anderem Lautstärke, Dauer, Heftigkeit, Tageszeit und die konkreten örtlichen Verhältnisse eine Rolle", erklärt die Juristin im "Heute"-Interview.
Und von 12 bis 14 Uhr? Auch hier folgt die Überraschung: "In Wien gibt es grundsätzlich keine allgemeine gesetzliche 'Mittagsruhe'", sagt Schönwiese. Das bedeutet allerdings nicht, dass man nachmittags nach Lust und Laune bohren, hämmern oder die Stereoanlage aufdrehen darf. Störender und ungebührlicher Lärm kann auch tagsüber unzulässig sein.
Außerdem können Mietvertrag oder eine wirksam vereinbarte Hausordnung eigene Ruhezeiten festlegen – etwa von 22 bis 6 Uhr, über Mittag oder an Sonn- und Feiertagen.
Duschen, auf die Toilette gehen oder spät kochen? Hier gibt Schönwiese Entwarnung: "Diese Tätigkeiten stellen grundsätzlich kein Problem dar, da diese in der Regel nicht mit ungebührlichem Lärm verbunden sind." Bei Waschmaschine, Staubsauger, Heimwerken, Musik oder einer privaten Feier sieht die Sache anders aus. Hier sei "jedenfalls eine Einzelfallbeurteilung notwendig".
Eine allgemeine Dezibel-Grenze gibt es ebenfalls nicht: Laut Schönwiese wurden in konkreten Fällen etwa bereits das laute Schleudern einer Waschmaschine nach 22 Uhr oder lautes Radio am frühen Morgen verwaltungsrechtlich bestraft.
Dröhnt regelmäßig Musik durch die Wand, empfiehlt Schönwiese zunächst einen einfachen Schritt: "Wenn man sich von einem lärmenden Nachbarn gestört fühlt, hilft am besten das Gespräch." Bringt das nichts, können Betroffene unter anderem Polizei, Vermieter oder Hausverwaltung einschalten. Wer in Wien ungebührlicherweise störenden Lärm verursacht, riskiert eine Verwaltungsstrafe von bis zu 700 Euro.
Bei dauernden erheblichen Störungen sind auch Unterlassungsklagen möglich. Und wer anderen Mietern durch rücksichtslosen Lärm auf Dauer das Zusammenleben verleidet, muss im Extremfall sogar mit mietrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Schönwieses wichtigste Botschaft räumt damit mit einer ziemlich verbreiteten Vorstellung auf: "Ruhezeiten sind in Österreich nicht einheitlich geregelt." Ein Blick in die örtlichen Vorschriften, den eigenen Mietvertrag und die Hausordnung kann deshalb mehr bringen als die vermeintliche Faustregel "Ab 22 Uhr muss Ruhe sein".