Viele neue Gesetze in Kraft

E-Mopeds, Paketsteuer & Co.: Das ändert sich im Oktober

In den vergangenen Wochen hat der Nationalrat einige Gesetze fixiert, die mit Anfang Oktober in Kraft treten. Betroffen sind zahlreiche Lebensbereiche
Heute Politik
30.09.2026, 21:57
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Mit Oktober treten zahlreiche gesetzliche Neuerungen in Kraft, die der Nationalrat in den vergangenen Wochen fixiert hat. Das gilt etwa für den Verkehrsbereich, die Universitäten, aber auch für Familien oder den Konsumentenschutz. "Heute" hat den umfassenden Überblick:

E-Mopeds werden ab 1. Oktober von den Radwegen verbannt

Große Änderungen kommen auf die Lenker von sogenannten E-Mopeds zu. Die gelten ab 1. Oktober nicht mehr als Fahrräder, sondern als zweirädrige Kleinkrafträder. Das heißt: Sie dürfen ab dann nicht mehr auf Radwegen, sondern nur mehr auf der Fahrbahn unterwegs sein. Die Fahrzeuge müssen zudem für den Straßenverkehr zugelassen und mit einem Kennzeichen versehen sein. Ferner gilt eine Versicherungspflicht sowie eine Führerschein- und Helmpflicht.

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Der Gesetzgeber würde damit auch auf die zunehmende Zahl von schweren Verkehrsunfällen mit diesen neuen Fortbewegungsmitteln reagieren, hatte Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ) diese Maßnahme begründet..

Neue Paketsteuer in der Höhe von 2 Euro

Ab 1. Oktober wird für bestimmte im Inland zugestellte Pakete eine Abgabe von zwei Euro eingehoben. Betroffen sind nicht direkt die Konsumenten, sondern jene Versandhändler, Plattformen und elektronischen Marktplätze, deren Umsätze im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro  überschritten haben. Alternativ können die Firmen die Steuer pro Bestellung entrichten.

Gegenfinanzierung für Steuersenkung auf Lebensmittel

Diese neue Paketsteuer soll die Umsatzsteuersenkung auf ausgewählte Grundnahrungsmittel teilweise kompensieren. Fällig wird sie mit der Annahme der Zahlung, unabhängig davon, wann die Zustellung des Pakets bzw. die tatsächliche Zahlung erfolgt ist. Und: Auch wenn Pakete retourniert werden, wird die Steuer eingehoben.

Eltern-Kind-Pass: Erweiterung des Untersuchungsprogramms

Auch wenn der Vollbetrieb des elektronischen Eltern-Kind-Passes nun doch nicht mit 1. Oktober startet, sondern abermals um ein Jahr verschoben wurde, gibt es doch einige Neuerungen in diesem Bereich. In Kraft tritt nämlich eine neue Verordnung, durch die eine Vielzahl neuer Leistungen in das Untersuchungsprogramm aufgenommen werden.

"Gesundheitsgespräch" kommt

Neben einer zusätzlichen Ultraschalluntersuchung gegen Ende der Schwangerschaft und einer zweiten freiwilligen Hebammenberatung wird etwa auch ein Gesundheitsgespräch inkludiert, in dem unter anderem psychische und sozioökonomische Belastungen erhoben werden. Im Zuge einer Elternberatung können beispielsweise Fragen zur Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung sowie arbeitsrechtliche und finanzielle Themen erörtert werden. Bis zur Umstellung auf den elektronischen Eltern-Kind-Pass werden die neuen Untersuchungen in einem Zusatzheft dokumentiert.

Startschuss für das neue Masterstudium für Psychotherapie ab dem Wintersemester

Mit Oktober werden auch weitere wesentliche Teile des Psychotherapiegesetzes, das teilweise schon ab 1. Jänner 2025 in Kraft getreten ist, wirksam. Dies betrifft vor allem die neue akademische Ausbildung, die auf völlig neue Beine gestellt wurde und künftig drei Stufen umfasst: ein fachlich einschlägiges Bachelorstudium, ein Masterstudium der Psychotherapie sowie eine anschließende postgraduale fachliche Spezialisierung. Im Konkreten startet nun ab dem Wintersemester der zweite Ausbildungsabschnitt als eigenständiges Masterstudium (vier Semester) an Universitäten und Fachhochschulen. Dafür sind insgesamt 500 Plätze pro Jahr an den Standorten Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Krems, Linz, Salzburg und Wien vorgesehen.

Lehramtsstudium für die Sekundarstufe wird um ein Jahr verkürzt

Im Zuge der Weiterentwicklung der neuen Pädagoginnen- und Pädagogenbildung wurde auch das Lehramtsstudium für die Sekundarstufe um ein Jahr verkürzt. In Anlehnung an das sogenannte Bologna-Modell müssen all jene, die in der Sekundarstufe unterrichten wollen, ab dem Studienjahr 2026/2027 nur noch drei Jahre Bachelor- und zwei Jahre Masterstudium absolvieren. Gleichzeitig sollen die Curricula praxisnäher gestaltet sein und mehr berufsbegleitende Elemente enthalten.

Konsumentenschutz: Widerrufsbutton für Online-Verträge und Reparaturverpflichtung für Hersteller

Die nationale Umsetzung von EU-Verbraucherrechten bringt aus konsumentenschutzpolitischer Sicht einige Verbesserungen mit sich. So muss etwa künftig bei online abgeschlossenen Verträgen eine elektronische Rücktrittsmöglichkeit angeboten werden, und zwar mittels eines "Widerrufbuttons".

Neu geregelt werden zudem sogenannte Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen. Dazu zählen online oder telefonisch abgeschlossene Bank-, Kredit-, Zahlungs- und Versicherungsverträge. Durch die Erweiterung der vorvertraglichen Informationspflichten soll sichergestellt werden, dass der Verbraucher die vom Unternehmer angebotene Finanzdienstleistung versteht, bevor er den Vertrag unterzeichnet.

Die Förderung eines nachhaltigeren Konsums und der Kreislaufwirtschaft stehen im Fokus von weiteren neuen EU-Vorgaben. Mit einem weiteren neuen Gesetz sollen Hersteller bestimmter Waren wie Smartphones oder Waschmaschinen grundsätzlich zu Reparaturen verpflichtet werden. Die Betriebe können zudem den Verbraucherinnen und Verbrauchern auf freiwilliger Basis ein "Europäisches Formular für Reparaturinformationen" zur Verfügung stellen. Dieses muss unter anderem Angaben zum Defekt, zur vorgeschlagenen Reparatur, zum Preis, zur Reparaturdauer und zu möglichen Ersatzgeräten enthalten und soll dazu beitragen, Reparaturangebote einfacher vergleichen zu können. Entscheidet sich der Verbraucher noch im Rahmen der Gewährleistung für eine Reparatur anstatt für einen Austausch der mangelhaften Ware, soll sich künftig die Gewährleistungsfrist einmalig um ein Jahr verlängern.

Erleichterungen bei der elektronischen Belegausstellung

Ab 1. Oktober können Belege im Zusammenhang mit der Registrierkassenpflicht noch einfacher elektronisch ausgestellt werden. Der Beleg kann bei Zahlungen mit Bargeld, Bankomat- oder Kreditkarte nunmehr gleich vor Ort, das heißt zum Beispiel per Mail, per App oder etwa mittels Bildschirmanzeige, zur Verfügung gestellt werden. Die Verpflichtung zur Belegausstellung kann somit durch einen unmittelbar nach der Zahlung zugänglich gemachten digitalen Beleg erfüllt werden.

Recht auf Papierbeleg bleibt

Anderseits haben Käuferinnen und Käufer aber weiterhin das Recht, einen Papierbeleg zu verlangen. Dieser kann auch nachträglich, spätestens bis zum Geschäftsschluss, ausgestellt werden.Die ursprünglich geplante Beleglotterie, die gleichzeitig in Kraft treten sollte, wurde im Mai vom Finanzministerium abgesagt.

Spritpreisbremse feiert Comeback

Und last but not least bringt der Oktober auch ein Revival der Spritpreisbremse. Die kehrt in erweiterter Form und mit einer Margenbegrenzung zurück. Damit sollen Benzin und Diesel in den nächsten beiden Monaten um 12,2 Cent pro Liter günstiger werden. Die Weichen dafür wurden in einer kurzfristig anberaumten Sondersitzung des Nationalrats am Montag gestellt.

pol,30.09.2026, 21:57