Außenjalousien, Klimaanlage

Hitzeschutz in Wohnungen soll einfacher werden

Derzeit stöhnen viele Menschen unter unerträglicher Hitze in ihrer Wohnung. Die Mietervereinigung fordert von der Regierung rasche Maßnahmen.
Heute Politik
04.08.2026, 12:29
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Rekordhitze mit 40 Grad, Wohnungen, die sich aufheizen wie Backöfen, kaum Abkühlung in der Nacht: All das erlebt Österreich derzeit. Aber welche Hitzeschutz-Maßnahmen könnten leicht umgesetzt werden?

Änderungen im Mietrecht

Die Mietervereinigung prescht jetzt mit einem Vorschlag vor. Sie fordert von der Regierung drei Änderungen im Mietrecht. Denn Mieter könnten in der eigenen Wohnung gegen die Hitze nur wenig ausrichten.

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Derzeit Zustimmung des Vermieters zu Klimaanlagen notwendig

Denn um Außenbeschattung oder ein Klimagerät zu installieren, brauchen Mieter die Zustimmung des Vermieters – selbst dann, wenn sie sämtliche Kosten selbst tragen. Wo diese Zustimmung fehlt, bleibt nur der Weg zur Schlichtungsstelle oder vor Gericht.

OGH-Entscheidung

Die Mietervereinigung illustriert das am Fall einer Familie in Wien-Donaustadt. Deren Wohnung liegt in einem Neubau im obersten Stock unter einem Flachdach. Trotz vorhandener Beschattung und Querlüftens ließ sich die Raumtemperatur während der Nacht nicht unter 29 Grad senken. Beschattung allein reichte nicht. Die Familie wollte auf eigene Kosten ein Klimagerät installieren lassen – doch der Vermieter lehnte ab. Der Fall ging zu Gericht und durch alle Instanzen, bis die Familie vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) endgültig scheiterte.

Mietervereinigung spricht von "Teufelskreis"

Die Krux daran: Klimageräte mit Außeneinheit, die in die Fassade eingreifen und deshalb die Zustimmung des Vermieters brauchen, sind laut OGH nicht "verkehrsüblich". Das wäre aber notwendig, um genehmigt werden zu können. "Das ist ein Teufelskreis: Verkehrsüblich wird ein Split-Klimagerät erst, wenn viele eines haben. Installieren darf es aber niemand, solange es nicht verkehrsüblich ist", sagt Georg Niedermühlbichler, Präsident der Mietervereinigung Österreichs.

Drei konkrete Forderungen

Der Vorschlag der Mietervereinigung umfasst drei Forderungen. Erstens: Außenbeschattung und Split-Klimageräte dürfen nicht mehr am Einspruch des Vermieters scheitern. Dazu müssen sie in den Katalog der "privilegierten Arbeiten in Paragraf 9 Absatz 2 des Mietrechtsgesetzes aufgenommen werden.

"Faire Ablöse" für Klimageräte

Die zweite Forderung betrifft eine "faire Ablöse". Heißt: Bleibt eine Klimaanlage beim Auszug des Mieters in der Wohnung, müsse dieser Anspruch auf Ersatz der Investition haben. Als Vorbild nennt die Mietervereinigung etwa Heizthermen und Sicherheitstüren. Für beide sei bereits jetzt im Mietrechtsgesetz eine Ablöse vorgesehen.

Mietreduktion bei übermäßiger Hitze in der Wohnung

Der dritte Punkt dürfte bei Vermietern einen ziemlichen Aufschrei auslösen: Bei sommerlicher Überwärmung der Wohnung müsse es eine Mietzinsminderung geben. Auch hier ein Vorbild: Fällt etwa bei Kälte die Heizung aus, gilt die Wohnung als mangelhaft. Damit steht dem Mieter eine Mietreduktion zu.

"Nur ein kleiner Eingriff ins Gesetz"

Alle drei Änderungen seien nur ein "kleiner Eingriff" ins Gesetz, argumentiert die Mietervereinigung. "Und sie passen in ein Vorhaben, an dem die Bundesregierung ohnehin schon arbeitet: die ökologische Sanierung des Gebäudebestandes."

Zuständigkeitsbereich von SPÖ-Chef Babler

Skurriles Detail am Rande: Die Mietervereinigung steht der SPÖ nahe. Der fürs Wohnen zuständige Minister ist zufällig SPÖ-Chef Andreas Babler. Bleibt abzuwarten, ob sich der der Forderungen annimmt …

{title && {title} } pol, {title && {title} } Akt. 04.08.2026, 12:45, 04.08.2026, 12:29