Die ÖVP verschärft die Gangart im Integrationsbereich. Federführend dabei: die zuständige Ministerin Claudia Bauer. Sie hat jetzt einen Entwurf vorgelegt, mit dem die betreffenden Gesetze entsprechend geändert werden sollen.
Betroffen von diesen Änderungen sind das Integrationsgesetz, das Asylgesetz, das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz und das Staatsbürgerschaftsgesetz. Insgesamt umfasst der Entwurf, der "Heute" vorliegt, 33 Seiten.
Besonders in sich hat es der fünfte Teil "Straf- und Schlussbestimmungen". Gleich der erste Punkt behandelt das Thema Integrationsbetrug. Darin heißt es wörtlich: "Wer zur Erlangung oder Sicherung eines österreichischen Aufenthalts- oder Staatsbürgerschaftsrechts oder während des Integrationsprogramms zur Erlangung oder zum Weiterbezug von staatlichen Leistungen bei einer gesetzlich dafür vorgesehenen Prüfung einen anderen für sich antreten lässt, ist vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen."
Dieselbe Strafhöhe ist in jenen Fällen vorgesehen, in denen sich jemand für eine andere Person ausgibt und für diese zur Prüfung antritt. Noch happiger wird es dann, wenn man solche Taten gewerbsmäßig oder "in Bezug auf mindestens drei Personen" begeht. Dann droht sogar eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Spannend: In allen drei Punkten ist keine Geldstrafe als mögliche Alternative zur Haft vorgesehen.
Ebenfalls nicht als Kavaliersdelikt gesehen werden Zeugnisfälschungen und unrichtige Beurkundungen. Denn wer ein falsches Zeugnis über die Absolvierung der Integrationsprüfung herstellt und sich damit den Weiterbezug von staatlichen Leistungen während des Integrationsprogramms erschleichen will, kann bis zu drei Jahre in den Häf’n gehen.
Auch bei diesem Straftatbestand gilt: Geschieht eine derartige Tat gewerbsmäßig, weitet sich das Strafmaß auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis aus.
Wie berichtet etwas milder sollen die Strafen bei vergleichsweise kleineren Delikten ausfallen. Wer etwa die verpflichtende Integrationsberatung schwänzt oder auch bei der Erhebung der sprachlichen und fachlichen Fähigkeiten nicht mitwirkt oder unrichtige Angaben macht, muss 250 bis 1.500 Euro zahlen. Ist dieses Geld uneinbringlich, drohen alternativ bis zu zwei Wochen Haft.
Teurer wird es für jene, die diese Verwaltungsübertretung wiederholt begehen. Dafür setzt es 1.500 bis 5.000 Euro oder bis zu drei Wochen Haft.
Auch Schummeln bei den Integrations-, Werte- oder Orientierungsprüfungen zahlt sich nicht aus. Denn wer dabei nicht erlaubte Hilfsmittel verwendet – oder auch anderen Prüflingen hilft – muss mit einer Geldstrafe bis zu 1.000 Euro rechnen. Die Alternative in diesem Fall sind bis zu zwei Wochen im Häf’n.
Gefälschte Zeugnisse über diese Prüfungen wiederum kosten den Fälscher 1.000 bis 5.000 Euro – oder bis zu drei Wochen Nachdenkzeit im Gefängnis.
Bauer bleibt dabei: "Wer in Österreich leben will, muss Deutsch lernen, arbeiten und sich an unsere Regeln und Werte halten. Denn Integration ist kein Angebot, sondern Pflicht." Sie will jetzt entsprechend Druck auf die Regierungspartner SPÖ und Neos machen, dass aus dem Entwurf so rasch wie möglich tatsächliche Gesetze werden.