Eingetretene Türen, Ratten in der Küche und jede Woche Polizeieinsätze – der Wohnblock in der Groner Landstraße 9 in Göttingen gilt als Sinnbild für ein Systemversagen. 759 Menschen aus 30 Nationen leben hier, fast alle beziehen Bürgergeld – und für viele übernimmt das Jobcenter die Miete. Doch: Das Geld landet nicht immer beim Vermieter.
Rund ein Viertel der Mieter soll das System bewusst ausnutzen, schätzt Hausverwalter Dominik Fricke in der BILD. Der Trick: Nach einer anfangs unterzeichneten Abtretungserklärung widerrufen viele Mieter diese einseitig. Dann überweist das Amt das Geld direkt an sie – und was damit passiert, ist oft unklar.
"Nicht selten verprassen die Empfänger dieses Geld, ohne es an den Vermieter weiterzuleiten", klagt Vermieter Fesser in der BILD. Der Landkreis Göttingen bestätigt in der deutschen Boulevardzeitung die Vorgehensweise vieler Bezieher: "Generell besteht zwischen dem Jobcenter und dem Vermieter kein Vertragsverhältnis.
Und weiter: "Bürgergeldleistungen für Unterkunft und Heizung können auf Antrag des leistungsberechtigten Mieters direkt an den Vermieter überwiesen werden. Es steht dem Mieter grundsätzlich frei, eine solche Einwilligung auch mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen."
Die Folge: Von 161 Mietern haben 145 Schulden. Insgesamt fehlen laut Verwaltung über 850.000 Euro an Mietzahlungen aus den letzten beiden Jahren. Fast die Hälfte der Wohnungen steht bereits leer – ein ganzer Wohnblock droht zu verfallen.
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Doch damit nicht genug: Wenn die Schulden zu hoch werden, greifen viele Mieter erneut ins System – und beantragen ein zinsloses Darlehen beim Amt, um die drohende Räumung abzuwenden. Das Jobcenter zahlt – und die Betrüger kassieren doppelt. "Bestehen Mietschulden, können diese unter gewissen Voraussetzungen zur Abwendung einer drohenden Wohnungslosigkeit als Darlehen übernommen werden", teilt das Jobcenter der BILD mit.
Der Betrug am Sozialstaat werde laut der Boulevardzeitung dabei offenbar erduldet – die Rechnung zahlen am Ende aber ehrliche Steuerzahler und Vermieter.