Niederösterreich

Strafen bleiben! "Leonie wurde zur Sache degradiert"

Die Berufungsverhandlung im Fall Leonie endete mit gleich hohen Strafen, der Richter fand in seiner Begründung deutliche Worte. 

Die zwei Afghanen bei der Berufungsverhandlung
Die zwei Afghanen bei der Berufungsverhandlung
Hertel Sabine

Mit dem Mut der Verzweiflung hatte ein 23-jähriger Afghane, der zu lebenslang verurteilt worden war, Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet, ein 20-Jähriger, der zu 19 Jahren Schmalz verdonnert worden war, hatte Berufung gegen die Strafhöhe eingelegt. Am Mittwoch wurde am OGH und am OLG im "Fall Leonie" schließlich final entschieden – mehr dazu hier.

Das sagte Vorsitzender

Die Strafen wurden nicht reduziert. Der Vorsitzende des Fünfersenats, Rudolf Lässig, fand deutliche Worte: Man habe dem Kind so viel Suchtgift verabreicht, dass es wehrlos gewesen sei. "Dann haben erwachsene Männer das Opfer, ein 13-jähriges Mädchen, auf das Übelste sexuell missbraucht." Das Opfer sei zu einer Sache degradiert worden.

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    Die zwei Afghanen vor Gericht
    Die zwei Afghanen vor Gericht
    Hertel Sabine

    Und als den Afghanen endlich klar geworden war, dass das Opfer mit dem Tod ringt, hätten sie nicht Hilfe geholt, sondern das Kind wieder wie eine Sache behandelt und einfach auf der Straße abgelegt.

    "Hoher Grad an Schuld"

    Dem Senat – allesamt Richterinnen und Richter, die schon viele Jahre in der Strafjustiz tätig sind – sei laut Rudolf Lässig ein so hoher Grad an Schuld noch kaum untergekommen. Daher gebe es keine Veranlassung, die Strafe zu reduzieren.

    Das war Leonie (13), die vor fast zwei Jahren eines gewaltsamen Todes starb:

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      Leonie liebte Tiere: Hier mit Kater Felix, der 13 Jahre alt ist,...nur so alt durfte Leonie werden.
      Leonie liebte Tiere: Hier mit Kater Felix, der 13 Jahre alt ist,...nur so alt durfte Leonie werden.
      privat (von Eltern ausgesucht)

      Somit bleibt es bei den Strafen: "Frack" für den 23-jährigen, erstangeklagten Afghanen – also eine lebenslange Freiheitsstrafe. 19 Jahre gesiebte Luft für den selbsternannten Ex-Lover (20) von Leonie und 20 Jahre "Schmalz" für den Inhaber (19) der Mini-Wohnung. Die Urteile sind rechtskräftig.

      Somit können nach knapp zwei Jahren die schmerzgeplagten Eltern, Brüder und die ältere Schwester, zumindest aus strafrechtlicher Sicht, mit dem unfassbar-erschütternden Fall, der auch zum Politikum geworden war und weit über die Landesgrenzen für Schlagzeilen gesorgt hatte, abschließen. Der Schmerz für Mama Melanie, Vater Hannes und die vier Geschwister von Leonie bleibt indes lebenslang – und am Todestag Ende Juni und zu Leonies Geburtstag im November zudem "strafverschärft".