"Einschüchterungskampagne"

US-Gericht: Regierung darf Wahlhelfer nicht bedrohen

Kurz vor den US-Kongresswahlen stoppt eine Richterin die Trump-Regierung. Sie wirft den Behörden eine Einschüchterungskampagne gegen Wahlhelfer vor.
01.11.2026, 18:19
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Wenige Tage vor den US-Kongresswahlen hat eine Bundesrichterin der Regierung von Donald Trump klare Grenzen gesetzt. Das US-Justizministerium darf Wahlhelfer nicht mit Strafverfolgung bedrohen, um die Bearbeitung oder Auszählung bestimmter Stimmzettel zu verhindern. Das entschied Richterin Trina Thompson am Freitag in Kalifornien.

Richterin spricht von Einschüchterungskampagne

In ihrer Begründung fand Thompson deutliche Worte. Hochrangige Vertreter des Justiz- und des Heimatschutzministeriums hätten im Vorfeld der Wahl eine regelrechte Kampagne geführt, um Wahlverantwortliche "einzuschüchtern, zu bedrohen und unter Druck zu setzen".

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Die Richterin warnte zudem vor den Folgen für die Demokratie:

„Eines der Kennzeichen einer fairen Wahl ist die Freiheit, das Wahlrecht ohne Drohungen, Angst oder Einschüchterung ausüben zu können.“
Trina Thompson US-Bundesrichterin in Kalifornien

Das Vorgehen der Regierung könnte nach Ansicht Thompsons die Durchführung der Wahl beeinträchtigen und rechtmäßig wahlberechtigte Bürger um ihr Stimmrecht bringen.

Trumps früherer Anwalt ist Justizminister

Besonders brisant: An der Spitze des US-Justizministeriums steht seit August Todd Blanche (52), ein früherer persönlicher Anwalt von Donald Trump. Er vertrat den heutigen Präsidenten in mehreren Strafverfahren, darunter auch in Prozessen während des Präsidentschaftswahlkampfs 2024.

Nach der Entlassung von Justizministerin Pam Bondi im April übernahm Blanche zunächst interimistisch die Leitung der Behörde. Am 10. August wurde er offiziell als Justizminister vereidigt.

Damit führt ausgerechnet ein langjähriger juristischer Vertrauter Trumps jene Behörde, deren Vorgehen nun von einem Bundesgericht gestoppt wurde. Ob Blanche die beanstandeten Maßnahmen persönlich angeordnet hat, ist nicht belegt.

Regierung darf Wähler nicht streichen lassen

Die einstweilige Anordnung gilt bis zum 16. November. Sie verbietet dem Justiz- und Heimatschutzministerium, Wahlverantwortliche allein aufgrund von Behauptungen über eine fehlende Wahlberechtigung zur Entfernung registrierter Wähler aus den Listen zu drängen.

Auch dürfen die Behörden nicht verlangen, dass betroffenen Personen Stimmzettel verweigert oder bereits abgegebene Stimmen nicht mitgezählt werden.

Thompson stellte ausdrücklich klar, dass Wahlhelfer nicht gegen Bundesstrafrecht verstoßen, wenn sie ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen. Das gelte auch dann, wenn die Regierung behaupte, ein registrierter Wähler sei gar nicht wahlberechtigt.

Streit um mehr als 20.000 Stimmzettel

Bereits am Mittwoch hatte das Justizministerium vor einem anderen Bundesgericht eine Niederlage einstecken müssen. Die Behörde wollte erreichen, dass mehr als 20.000 Stimmzettel in Kalifornien ausgesondert werden.

Als Begründung führte das Ministerium Zweifel an der US-Staatsbürgerschaft der betroffenen Wähler an. Das Gericht wies den Vorstoß zurück. Auch ein Berufungsgericht lehnte am Freitag einen entsprechenden Antrag ab.

Geklagt hatten im aktuellen Verfahren Gewerkschaften und Bürgerrechtsorganisationen. Sie werfen der Regierung vor, mit ihren Drohungen in die Durchführung der Kongresswahlen einzugreifen.

"Kein Grund, die Entscheidung aufzuschieben"

Für Richterin Thompson war die Dringlichkeit entscheidend. "Die Stimmzettel wurden bereits ausgegeben. Die Amerikaner haben bereits mit der Stimmabgabe begonnen. Wahlhelfer haben bereits mit der Bearbeitung der Stimmzettel begonnen", hielt sie in ihrer Entscheidung fest.

Angesichts der möglichen Folgen eines Nichtstuns sehe das Gericht "keinen Grund, seine Entscheidung aufzuschieben".

Die US-Kongresswahlen finden am 3. November statt. Bei den sogenannten Midterms wird das gesamte Repräsentantenhaus und rund ein Drittel des Senats neu gewählt. Die einstweilige Anordnung gegen die Trump-Regierung bleibt damit auch über den Wahltag hinaus in Kraft.

NW, 01.11.2026, 18:19