Wenn es beim Eisverkauf richtig rundgeht, muss jeder Handgriff sitzen. Genau deshalb wollte ein Unternehmer aus Oberösterreich seine Bewerber auch beim Kopfrechnen testen - doch das ist nun tabu.
"Ich wollte wissen, ob die Dame 7 Euro und 6,30 Euro zusammenrechnen kann. Das darf ich jetzt nicht mehr. Mir wurde vom AMS verboten, dass ich Bewerbern für die Eistheke einfache Aufgaben im Kopfrechnen stelle", erklärt Walter Vogl, Chef des Linzer Eiskönigs, gegenüber der "Kronen Zeitung".
Der Chef des bekannten Eissalons zeigt sich über die Vorgaben der Jobvermittler äußerst verärgert. Dabei geht es in seinem Fall nicht einmal um Personalmangel: Er möchte einer Frau aus dem Iran eine Stelle geben. Dafür braucht sie laut "Krone" allerdings eine spezielle Arbeitsbewilligung. Diese wird nur erteilt, wenn kein anderer geeigneter Bewerber aus Österreich oder der EU verfügbar ist - das sogenannte Ersatzkraftverfahren.
Im Zuge dieses Verfahrens wurden laut dem Unternehmer gleich mehrere Anforderungen gestrichen. "Das AMS hat auch die Punkte Deutschkenntnisse und gutes Kopfrechnen aus dem Anforderungsprofil gestrichen. Zudem müssen die Bewerbungsgespräche am AMS-Standort durchgeführt werden", schildert Vogl der "Krone".
Für den Eissalon-Betreiber ist das unverständlich. Gerade im direkten Kundenkontakt seien Deutschkenntnisse entscheidend. Und auch beim Kassieren sieht er Probleme: "Wenn eine Thekenkraft nicht rechnen kann, ist sie für diese Position ungeeignet."
Im Video: "Unglaubliche Tricks" – AMS-Berater packt jetzt aus
Denn Fehler hätten schwere Folgen. "Sonst ist entweder der Kunde verärgert, wenn er zu wenig herausbekommt, oder das Personal, das Fehlbeträge in der Kasse mit dem Trinkgeld ausgleichen muss", stellt der Unternehmer in der "Krone" klar.
Beim AMS Oberösterreich verweist man gegenüber der Tageszeitung auf allgemeine Regeln und äußert sich nicht zum konkreten Fall. Grundsätzlich gehe man davon aus, dass Personen mit Pflichtschulabschluss über ausreichende Rechenkenntnisse verfügen.
Außerdem würden moderne Registrierkassen viele Rechenschritte automatisch übernehmen. Auch der Grund für das Verbot von Rechenaufgaben wird erklärt: Eine objektive Beurteilung sei nur möglich, wenn alle Bewerber gleich behandelt werden, heißt es in dem Bericht.
Es könne jedoch nicht sichergestellt werden, dass einzelne Kandidaten nicht vorab auf solche Fragen vorbereitet werden. Die nächste Bewerbungsrunde steht jedenfalls bereits an - diesmal aber ohne Kopfrechnen.