Die Koffer sind gepackt, der Alltag bleibt zu Hause und endlich beginnt die lang ersehnte Auszeit. Doch statt am Strand zu entspannen oder die Berge zu erkunden, verbringen manche ihren Urlaub plötzlich mit Fieber im Hotelzimmer oder im Krankenhaus. Was viele nicht wissen: Wer im Urlaub krank wird, muss seine Urlaubstage nicht automatisch verlieren – allerdings nur, wenn bestimmte Regeln eingehalten werden.
Gerade während der Sommerferien häufen sich beim Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) die Anfragen von Beschäftigten, die im Urlaub erkranken. Viele sind unsicher, welche Rechte sie haben und was sie nun tun müssen. Für ÖGB-Arbeitsrechtsexpertin Verena Weilharter ist die Rechtslage klar: "Beschäftigte haben auch im Urlaub Anspruch darauf, dass ihnen durch eine Erkrankung kein Nachteil entsteht."
Damit Urlaubstage tatsächlich gutgeschrieben werden, müssen Arbeitnehmer jedoch einige Vorgaben beachten.
Wer im Urlaub erkrankt, sollte den Arbeitgeber so rasch wie möglich informieren. Eine bestimmte Form ist dafür gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Meldung kann, je nach betrieblicher Praxis, per WhatsApp, SMS oder E-Mail erfolgen. Aus Beweisgründen empfiehlt der ÖGB jedoch eine schriftliche Verständigung. So lässt sich später problemlos nachweisen, dass der Arbeitgeber rechtzeitig informiert wurde.
Nicht jede Erkrankung führt automatisch dazu, dass Urlaubstage erhalten bleiben. Entscheidend ist die Dauer des Krankenstands: "Dauert die Erkrankung länger als drei Kalendertage, werden die betroffenen Urlaubstage nicht verbraucht, sondern wieder dem Urlaubskonto gutgeschrieben", erklärt Weilharter. Gezählt werden dabei Kalendertage – also auch Samstage, Sonntage und Feiertage.
Voraussetzung dafür ist allerdings eine ärztliche Bestätigung über die Arbeitsunfähigkeit. Deshalb sollte während des Urlaubs unbedingt ein Arzt aufgesucht werden – nicht nur zur Behandlung, sondern auch für die notwendige Krankenstandsbestätigung. Nach der Rückkehr muss diese unaufgefordert beim Arbeitgeber vorgelegt werden.
Ein weitverbreiteter Irrtum hält sich hartnäckig: Viele glauben, sie könnten die Krankheitstage einfach an den Urlaub anhängen.
Das ist jedoch nicht möglich. "Man kann Krankenstandstage nicht einfach am Urlaubsende anhängen. Der Urlaub endet am ursprünglich vereinbarten Datum und kann erst mit einer weiteren Urlaubsvereinbarung nachgeholt werden", stellt Weilharter klar. Wer die gutgeschriebenen Urlaubstage konsumieren möchte, muss dafür später einen neuen Urlaub mit dem Arbeitgeber vereinbaren.
Wer während einer Reise im Ausland krank wird, muss zusätzlich einige Besonderheiten beachten. Grundsätzlich gelten dieselben arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie in Österreich. Allerdings reicht eine ausländische Krankenstandsbestätigung allein nicht immer aus.
Wurde die Bestätigung von einer Arztpraxis im Ausland ausgestellt, muss nach der Rückkehr häufig zusätzlich nachgewiesen werden, dass sie von einem zugelassenen Arzt stammt. Diese behördliche Bestätigung kann etwa über ein österreichisches Konsulat oder eine Botschaft im Urlaubsland eingeholt werden. Eine Ausnahme gilt für Krankenhausaufenthalte: Wird die Bestätigung direkt vom Krankenhaus ausgestellt, entfällt diese zusätzliche Bestätigung.
Außerdem lohnt sich vor Reiseantritt ein Blick auf den Versicherungsschutz. Ob die E-Card im jeweiligen Urlaubsland akzeptiert wird und welche Kosten übernommen werden, hängt vom Reiseziel ab. Wichtig ist deshalb, dass die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) auf der Rückseite der E-Card gültig und vollständig ausgefüllt ist.