Eigentlich wollte ein Jungunternehmer aus der Steiermark nur eines: sich mit einem handwerklichen Betrieb selbstständig machen. Doch statt Rückenwind erlebt der Steirer seit Monaten Gegenwind vom AMS. Weil sein neu gegründetes Unternehmen rechnerisch zu viel abwirft, steht er laut "Kleine Zeitung" nun ohne finanzielle Unterstützung da.
Im Mai 2025 begann er Vollzeit bei einer Leasingfirma zu arbeiten. Parallel dazu bereitete er die Gründung seines Betriebs vor. Nach sechs Monaten hätte er fix übernommen werden sollen. Im Oktober kam jedoch die Kehrtwende: Eine nebenberufliche Selbstständigkeit sei nicht erwünscht, das Dienstverhältnis wurde beendet.
"Daraufhin habe ich mich dann gleich beim AMS gemeldet und meinen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt, gleichzeitig aber auch um die Aufnahme in das Unternehmergründungsprogramm (UGP) angesucht", schildert er gegenüber der Tageszeitung. "Auch deshalb, weil sich meine Tätigkeit noch in der Aufbauphase befand und keinen existenzsichernden Lebensunterhalt einbrachte."
Doch die Aufnahme ins Programm wurde ihm verweigert. Zuerst hieß es, er sei bereits selbstständig. "Als ich dann aber gesagt habe, dass ich das noch keine sechs Monate mache, hat man die Begründung geändert", wird der Steirer in der "Kleinen Zeitung" zitiert.
Auf Nachfrage der Tageszeitung wurden die generellen Kriterien erklärt: Es müsse sich um eine Neugründung handeln, die hauptberuflich ausgeübt wird und ein Einkommen sichern kann. Zudem dürften bestimmte Versicherungs- und Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Auch Personen in Exekutions- oder Schuldenregulierungsverfahren sind ausgeschlossen. All das treffe auf ihn nicht zu, sagt der Steirer. Verbindlichkeiten von 1.500 Euro zahle er "in Raten ordnungsgemäß monatlich zurück".
Erst Mitte Dezember erhielt er eine erste Zahlung - 123,50 Euro. Laut AMS gilt Arbeitslosigkeit bei Selbstständigen nur dann, wenn keine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung besteht und Einkommen sowie 11,1 Prozent des Umsatzes unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen. Seit 1. Jänner 2026 sei eine geringfügige selbstständige Tätigkeit neben einem Leistungsbezug nur noch in Ausnahmefällen erlaubt, heißt es in dem Bericht weiter.
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Von Juli bis Dezember 2025 nahm Hannes G. insgesamt 3.309 Euro ein. Für das AMS zu viel. Das Jahreseinkommen werde durch zwölf geteilt, um ein monatliches Durchschnittseinkommen zu berechnen. "Bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenzen liegt Arbeitslosigkeit nicht vor und der Bezug bleibt eingestellt", so die Begründung laut "Kleine Zeitung". Seit November habe er daher keinen Anspruch mehr. "Was das AMS nicht mitberechnet: Bei den Einnahmen handelt es sich ja nicht um reines Einkommen, ein Großteil diente der Vorfinanzierung von Material und anderen Betriebskosten." Im Dezember habe es überhaupt keine Einnahmen gegeben.
Die Folgen sind drastisch: Die Miete für November und Dezember konnte er nicht mehr bezahlen, auch eine Strom-Mahnung kam ins Haus. "Meine Partnerin und ich waren und sind stets berufstätig gewesen, das ist für uns selbstverständlich. Ich kann nicht verstehen, warum einem seitens des AMS solche Steine in den Weg gelegt werden", erklärt er der Tageszeitung.
Schon vor drei Jahren habe er sich über das Unternehmergründungsprogramm informiert. Damals habe es geheißen, ohne bestehendes Unternehmen sei eine Teilnahme nicht möglich. "Jedes Mal werde ich vertröstet oder höre etwas anderes", ärgert er sich in der "Kleinen Zeitung". Bewerbungen auf zugesandte Stellen habe er stets abgeschickt.
Der Jungunternehmer fühlt sich allein gelassen. "So viele Leute ruhen sich auf ihrer Arbeitslosigkeit aus und wenn jemand sich etwas aufbauen will, ist es ein Hindernislauf", sagt er. "Ich will keine Sonderbehandlung, nur ein System, in dem zwischen Umsatz und Einkommen, betrieblicher Tätigkeit und privatem Unterhalt unterschieden wird, damit man eine Chance hat, zu überleben."
Statt Neustart erlebt der Steirer einen Dauerlauf durch die Bürokratie - und kämpft nun nicht nur um seinen Betrieb, sondern um seine Existenz.