Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) ist mit Postenschacher-Vorwürfen in ihrem Haus konfrontiert. Im Mittelpunkt steht dabei eine Person aus dem Kabinett der Ministerin.
Konkret geht es um die Sektion VI, eine der zentralsten im gesamten Ministerium. Immerhin ist sie für das Humanmedizinrecht zuständig. Das heißt: Sie ist mit zentralen rechtlichen Agenden des Gesundheitswesens betraut.
Dazu zählen etwa die Gesundheitsberufe, das Arzneimittel- und Medizinprodukterecht, aber auch Suchtmittel- und Tabakregelungen und am wichtigsten – Budget- und Förderfragen. Ausgerechnet die Leitung dieser Sektion hat Schumann eben mit einer Mitarbeiterin aus ihrem Kabinett besetzt. Monatsgehalt: satte 12.500,10 Euro brutto.
Das hat ihr eine parlamentarische Anfrage der Grünen eingebracht ("Heute" berichtete). Darin bekrittelt der grüne Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner, dass der fachliche Schwerpunkt dieser Person "nicht unmittelbar in diesen spezifischen Aufgabenfeldern verortet ist". Gleichzeitig seien aber im Ressort Personen mit einschlägiger fachlicher Expertise und konkreter Leitungserfahrung in diesem Bereich vorhanden.
Schallmeiner zweifelt an, dass die getroffenen Entscheidungen ausschließlich auf Basis fachlicher Eignung erfolgt sind. Deshalb hat er 41 Fragen an die Gesundheitsministerin gestellt. Jetzt liegt Schumanns Antwort vor.
Sie gibt darin an, dass seit 1. Jänner 2025 22 Führungspositionen in ihrem Ministerium neu besetzt wurden. Jede Funktion, bei der nach dem Ausschreibungsgesetz eine Ausschreibung vorgeschrieben ist, sei dabei öffentlich ausgeschrieben worden.
Ob ein Hearing für die bessere Beurteilung der Bewerbungen zielführend ist oder nicht, entscheidet eine eigene Kommission, gibt Schumann an. In den überwiegenden Fällen würden aber solche Hearings stattfinden.
Das Ministerium halte sich bei allen Ausschreibungen sowie den dazugehörigen Verfahren an die Vorgaben des Ausschreibungsgesetzes sowie der Geschäftsordnung zum Ausschreibungsgesetz, betont die Gesundheitsministerin.
Zugeben muss sie allerdings, dass für keines der angeführten Ausschreibungsverfahren externe Gutachten eingeholt wurden. Schumanns Begründung: In ihrem Haus sei entsprechende eigene Expertise vorhanden.
„Mein Ministerium hält sich bei allen Ausschreibungen an die Vorschriften des Ausschreibungsgesetzes.“Korinna SchumannGesundheitsministerin (SPÖ)
Zum Vorwurf des Postenschachers hält die Ministerin fest: "Mein Ministerium hält sich bei allen Ausschreibungen an die Vorschriften des Ausschreibungsgesetzes. Einflussnahme, Befangenheit und Interessenskonflikte werden somit vermieden und die Objektivität des Verfahrens gewahrt."
Im konkreten Fall der Sektion VI habe es zwei Bewerber gegeben, die im höchsten Ausmaß als geeignet bewertet wurden. Inwiefern die einschlägige fachliche Spezialisierung im Bereich Humanmedizinrecht gegenüber allgemeiner Verwaltungserfahrung für die Leitung der Sektion VI gewichtet wurde, will Schumann nicht sagen. Ihre Begründung: Die Auswertung der Bewerbungsgesuche sowie das Bewerbungsgespräch in einem Hearing seien vertraulich zu behandeln.
Schumanns Antworten schmecken dem grünen Gesundheitssprecher gar nicht: "Wenn die Gesundheitsministerin eine Kabinettsmitarbeiterin zur Sektionschefin bestellt, dann muss das Verfahren besonders transparent sein. Statt Antworten auf zentrale Fragen werden wir aber mit Verweisen auf Vertraulichkeit und bekannten Presseaussendungen abgespeist. Damit geben wir uns nicht zufrieden."
Es stelle zwar niemand die persönliche Qualifikation der bestellten Person infrage, so Schallmeiner weiter. "Die Gesundheitsministerin muss aber erklären können, warum genau diese Person besser geeignet war als andere Bewerberinnen und Bewerber. Genau diese Antworten bleibt sie aber schuldig."
Damit scheint eine Fortsetzung dieser Geschichte auf parlamentarischer Ebene garantiert …