Scharia-Verbot kommt

"Hausordnung" – Regierung fixiert harte Asyl-Regeln

Es war einer der drei Schwerpunktbereiche der Regierungsklausur: das Thema Asyl und Migration. Hier wird die Gangart deutlich verschärft.
Heute Politik
14.01.2026, 12:27
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Es ist ein Thema, das besonders der ÖVP wichtig ist: Asyl und Migration. Dementsprechend nimmt es auch viel Platz im Vortrag an den Ministerrat ein. "Wer zu uns kommt, tritt in eine Gesellschaft ein, die ihre Freiheit und ihren Wohlstand hart erarbeitet hat und ihren Rechtsstaat entschlossen schützt. Diese Ordnung wird durch radikale Strömungen immer wieder herausgefordert", heißt es darin.

Diese Verschärfungen kommen:

Werte-Charta für Asylberechtigte

Asylberechtigte müssen künftig eine "Werte-Charta" als "Hausordnung" unterschreiben. Damit erklären sie, den österreichischen Rechtsstaat inklusive strafrechtlichem Rahmen, die Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern, den Schutz von Kindern und Jugendlichen und das gesellschaftliche Zusammenleben zu respektieren und anzunehmen.

Strafen bei Verstößen

Die Charta ist eine Weiterentwicklung der Integrationserklärung und stellt damit einen wesentlichen Bestandteil des Integrationsprogramms dar. Wer diese Hausordnung nicht einhält, dem drohen Sanktionen wie die Kürzung von Sozialleistungen.

Scharia-Verbot gegen Zwangsehen

Die Anwendung demokratiegefährdender Rechtsordnungen wie der islamischen Scharia soll in Personenstands- und Ehefragen klar unterbunden werden. Im Justizministerium wurde bereits eine eigene Arbeitsgruppe dazu eingerichtet.

"Null Toleranz" für straffällige Asylwerber und Asylberechtigte

Dieser Punkt ist einer der drei in der "2-1-0-Formel" von Bundeskanzler Stocker. Er soll jene schützen, die Anspruch auf Schutz haben und nicht jene, die straffällig werden und durch Gewalttaten oder organisierte Kriminalität ein Sicherheitsrisiko für unser Land darstellen.

Haft in der Heimat

Die Regierung will sich verstärkt für die Möglichkeit zur Verbüßung von Haftstrafen in Herkunfts- und Drittstaaten einsetzen. Entsprechende Abkommen werden heuer verstärkt forciert. Ziel: einer Entlastung der österreichischen Justizanstalten und damit des Budgets.

Zwangsweise Ausreise

Künftig soll nach internationalen Vorbildern bei Personen ohne aufrechten Aufenthaltsrecht nach Verbüßung der gesetzlich festgelegten Mindesthaft die Ausreise nicht mehr von der Zustimmung des Inhaftierten abhängig sein.

Konsequente Rückführungen in die Heimatregionen

Mit dem Inkrafttreten des Asylpakts im Juni 2026 werden Asylverfahren an den europäischen Außengrenzen durchgeführt. Die Verordnung über ein gemeinsames europäisches Rückkehrsystem schafft den unionsrechtlichen Rahmen für Rückkehrzentren im Ausland. Solche Rückkehrzentren im Ausland werden künftig für die Rückführung von Personen ohne Aufenthaltsrecht eingerichtet, um Rückkehrentscheidungen konsequent und effizient umzusetzen. Österreich wird sich dafür mit Partnern auf EU-Ebene absprechen.

Rückkehrzentren in Drittstaaten

Österreich plant dementsprechende Rückkehrzentren in Drittstaaten. Diese sollen in relevanten Nachbarregionen der Herkunftsländer umgesetzt und vereinbart werden und die Rahmenbedingungen schaffen – das alles "unter Einhaltung der menschenrechtlichen Grundlagen", wie es im Ministerratsvortrag heißt. Der Innenminister und die Außenministerin werden diesbezüglich unverzüglich Gespräche starten.

Rebuild Syria – Forcierung der freiwilligen Rückkehr nach Syrien und Hilfe vor Ort

Es soll ein Anreizsystem für syrische Staatsbürger geschaffen werden, welche in Österreich Schutz gesucht haben und freiwillig vor einer Rückkehrentscheidung in ihr Heimatland zurückkehren. Dabei werden die regionalen Unterschiede der Sicherheitsqualität in Syrien Berücksichtigung finden. Das Modell soll unter Zusammenarbeit von Innen-, Sozial- und Außenministerium erarbeitet werden.

Maßnahmen gegen islamistische Radikalisierung

Das Vereinsgesetz wird verschärft und angepasst. Damit soll sichergestellt werden, dass Vereinsstrukturen nicht für die Verbreitung des politischen, salafistischen und gewaltbereiten Islam, der gezielt extremistisches Gedankengut vermittelt, oder anderer extremistischer Ideologien, missbraucht werden. Das gilt vor allem dann, wenn der Verein nur ein Deckmantel für radikale Moscheen ist. So wird etwa die behördliche Auflösung von Vereinen erleichtert.

Untersagung von Veranstaltungen

Künftig soll es leichter werden, bestimmte Veranstaltungen zu untersagen. Deshalb wird die Möglichkeit zum Einsatz von Rechtsmitteln dagegen deutlich erschwert. Damit will die Regierung effektiver auf akute Radikalisierungsrisiken reagieren.

Kampf gegen Auslandsfinanzierung

Die unerlaubte Finanzierung des politischen, salafistischen oder gewaltbereiten Islam aus dem Ausland soll weiter bekämpft werden. Es wird dazu verstärkte Kooperationen zur Vollziehung geben, um illegale Moscheen-Finanzierungen aus dem Ausland zu verfolgen.

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